Oberlandesgericht Frankfurt - Entscheidungen 04 / 2002

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Insgesamt sind 28 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 10:


Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 20 W 137/2002
Verkündungsdatum:30.04.2002
Rechtsgebiete:RPflG, HGB
Leitsatz:Wird die Verlegung des Sitzes einer Gesellschaft zum Handelsregister B angemeldet, so hat der hierzu funktionell zuständige Richter (§ 17 Nr. 1 b RPflG) vor Übersendung der Akten an das Gericht des neuen Sitzes nach § 13 h Abs. 2 HGB zunächst die förmliche Richtigkeit der Anmeldung zu überprüfen.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 1 U 173/01
Verkündungsdatum:29.04.2002
Rechtsgebiete:AGBG, BGB
Leitsatz:Eine Abfindungserklärung gegenüber einer Versicherung, die auch zugunsten solcher Dritter gelten soll, "denen im Falle der Inanspruchnahme ein Ausgleichsanspruch gegen die Versicherten zusteht", enthält keine unangemessene Benachteiligung i. S. des § 9 AGBG und wirkt auch zugunsten eines Gesamtschuldners, dem ein Ausgleichsanspruch nach § 426 BGB gegen den Versicherungsnehmer zustünde.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Urteil, 25 U 120/01
Verkündungsdatum:26.04.2002
Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:Besteht bei einer Behandlung die Möglichkeit des Verlustes der Zeugungsfähigkeit, muss auf die Möglichkeit der Konservierung einer Samenspende (Kryokonservierung) hingewiesen werden.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 3 Ws 369/02
Verkündungsdatum:25.04.2002
Rechtsgebiete:StPO
Leitsatz:Ein Wiedereinsetzungsantrag im Klageerzwingungsverfahren ist unzulässig, wenn er nach Dienstschluss am letzten Tag der Frist bei der Staatsanwaltschaft eingeht.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Urteil, 16 U 136/01
Verkündungsdatum:25.04.2002
Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:Kein Anspruch eines privaten Lebens- und Rentenversicherungsanbieters gegenüber einem Verbraucherverband auf Unterlassung der Veröffentlichung einer vergleichenden Untersuchung über private Rentenversicherungen in einer Testzeitschrift, in der der Versicherungsanbieter abgewertet wird, weil seine Modellrechnung nicht plausibel sei.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Urteil, 13 U 88/99
Verkündungsdatum:24.04.2002
Rechtsgebiete:GenG
Leitsatz:Zu den Prozess- und materiell-rechtlichen Voraussetzungen einer Klage gegen (auch frühere) Vorstandsmitglieder einer Genossenschaft (§§ 39 Abs. 1, 43 GenG)
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 2 Ss 71/02
Verkündungsdatum:24.04.2002
Rechtsgebiete:StGB
Leitsatz:In der Versendung von Speisesalz enthaltenden Briefen unter Hinweis auf das "supersensationelle Gesundheitspulver von Dr. med. Mills-Brandt" liegt wegen des Hinweises auf Milzbrand eine Störung des öffentlichen Friedens und die Vortäuschung einer Straftat (§§ 126 Abs. 2, 145 Abs. 1. Nr. 2, 145 d Abs. 1 StGB).
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 20 W 134/2002
Verkündungsdatum:22.04.2002
Rechtsgebiete:KostO, FGG, ZPO
Leitsatz:Die Anhörung aller Beteiligter nach § 156 Abs. 1 Satz 2 KostO ist eine Mussvorschrift. Im Fall der völligen Nichtbeteiligung der Kostenschuldner am landgerichtlichen Anweisungsbeschwerdeverfahren liegt ein absoluter Beschwerdegrund vor im Sinn von § 547 Nr. 5 ZPO n.F., der auf weitere Beschwerde zur Aufhebung und Zurückverweisung führt. Der absolute Beschwerdegrund ist von Amts wegen auch auf die Rechtsbeschwerde eines Beteiligten zu berücksichtigen, dessen rechtliches Gehör nicht verletzt wurde.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Urteil, 6 U 256/01
Verkündungsdatum:18.04.2002
Rechtsgebiete:UWG, StBerG, BOStG
Leitsatz:Weisen Werbeanzeigen eines Steuerberaters keine reklamehaften Elemente auf, ergibt sich allein aus deren Häufigkeit (wöchentliches Erscheinen) kein Grund für ein Verbot.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 20 W 277/01
Verkündungsdatum:17.04.2002
Rechtsgebiete:BGB, GBO
Leitsatz:Der Berechtigte einer Grunddienstbarkeit muss der jeweilige Eigentümer des herrschenden Grundstücks sein, wobei auch Wohnungseigentümer eingetragen werden können. Zugunsten des Eigentümers eines realen Grundstücksteils kann eine Grunddienstbarkeit nur nach vorheriger Abschreibung und Buchung als selbständiges Grundstück eingetragen werden. Davon zu unterscheiden ist, dass der Vorteil für das herrschende Grundstück sich auf einen realen Teil beschränken kann (analog der Ausübungsstelle bei dem dienenden Grundstück).Da der Berechtigte der Grunddienstbarkeit im Eintragungsvermerk selbst enthalten sein muss, kann insoweit nicht auf die Eintragungsbewilligung bezug genommen werden, insbesondere nicht mit dinglicher Wirkung, wenn nur der jeweilige "Eigentümer" und /oder der Mieter bzw. Nutzer der Erdgeschosswohnung eines nicht in Wohnungseigentum aufgeteilten herrschenden Grundstücks Berechtigte der Grunddienstbarkeit sein sollen.
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