Oberlandesgericht Frankfurt - Entscheidungen 03 / 2002

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Insgesamt sind 18 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 10:


Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Urteil, 3 U 41/01
Verkündungsdatum:28.03.2002
Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Leitsatz:Der Grundsatz, wonach der Vollzug der Wandlung des Kaufvertrages den Wegfall der Geschäftsgrundlage des Leasingvertrages bewirkt, gilt auch beim sog. Händlerleasing. Sind Lieferant u Leasinggeber identisch, so kann der Käufer und Leasingnehmer in die bereicherungsrechtliche Saldierung die Leasingsonderzahlung dann nicht einstellen, wenn er hierfür ein Gebrauchtfahrzeug in Zahlung gegeben hat. Vielmehr ist wegen gleicher Interessenlage wie bei der Wandlung die an Erfüllungs Statt erbrachte Leistung selbst zurückzugewähren.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 20 W 121/2002
Verkündungsdatum:26.03.2002
Rechtsgebiete:WEG, ZPO
Leitsatz:Bei einem negativen Kompetenzkonflikt zwischen einem Prozessgericht und einem Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit findet § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO nur entsprechende Anwendung, so dass die tatsächlichen als verbindlich gewollten Unzuständigkeitserklärungen, sofern sie den Beteiligten bekannt gemacht wurden, als Voraussetzung der Zuständigkeitsbestimmung ausreichen und keine erfolglose Anfechtung der jeweiligen Abgabebeschlüsse erforderlich ist.Die verfahrensrechtliche Bindungswirkung eines Abgabe- bzw. Verweisungsbeschlusses hat das gem. § 36 I Nr. 6 ZPO angerufene Gericht zu beachten. Diese Bindungswirkung entfällt nicht wegen offensichtlicher Unrichtigkeit nur deshalb, weil nicht der herrschenden Meinung zur Zuständigkeit der Wohnungseigentumsgerichte nach § 43 I Nr. 1 WEG nur für Ansprüche gegen noch zur Gemeinschaft gehörende Wohnungseigentümer bzw. betreffend bei Anhängigkeit noch ihnen gehörende Einheiten gefolgt wird.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 20 W 95/02
Verkündungsdatum:26.03.2002
Rechtsgebiete:FGG, ZPO, KostO
Leitsatz:1. Im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit findet nach dem ZPO-RG nunmehr auch die weitere Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschlüsse statt.

2. Die weitere Beschwerde ist jedoch nur zulässig, wenn sie das Landgericht als Beschwerdegericht zugelassen hat.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 20 W 72/2002
Verkündungsdatum:26.03.2002
Rechtsgebiete:FGG, ZPO
Leitsatz:Die Zeugnispflicht eines als Zeugen geladenen Rechtsanwalts hat grundsätzlich Vorrang vor seiner beruflichen Verpflichtung zur Vertretung seiner Mandanten in der mündlichen Verhandlung, da letztere nach §§ 81 ZPO, 52 BRAO übertragen werden kann, während die Verpflichtung des Zeugen zum Erscheinen und zur Aussage nicht übertragbar ist. Inwieweit Einschränkungen dieses Vorrangs entsprechend BFH, NJW 1975, 1248, für den Fall zu machen wären, dass kein Einverständnis der Auftraggeber mit einer Vertreterbestellung besteht, bleibt offen.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 20 VA 12/2001
Verkündungsdatum:25.03.2002
Rechtsgebiete:EGGVG
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Urteil, 24 U 1/01
Verkündungsdatum:22.03.2002
Rechtsgebiete:MBKT
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Urteil, 6 U 50/01
Verkündungsdatum:21.03.2002
Rechtsgebiete:UWG
Leitsatz:Erweckt ein Reiseveranstalter die irrige Vorstellung, die von ihm vor Aushändigung der Reiseunterlagen verlangte vorbehaltlose Zahlung des Reisepreises hindere den Kunden später daran, Rückzahlungsansprüche geltend zu machen, handelt er wettbewerbswidrig.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Urteil, 7 U 140/2001
Verkündungsdatum:20.03.2002
Rechtsgebiete:ZPO, EGZPO
Leitsatz:Auch in einem dem Anwaltszwang unterliegenden Rechtsstreit können die Parteien persönlich eine materiellrechtlich verbindliche Vereinbarung über die Rücknahme der Klage treffen. Wird die Klage, zu deren Rücknahme sich der Kläger verpflichtet hat, vereinbarungswidrig fortgeführt, ist die Klage auf entsprechenden Einwand des Gegners als unzulässig abzuweisen.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 20 W 460/01
Verkündungsdatum:20.03.2002
Rechtsgebiete:BGB, FGG
Leitsatz:Das Nachlassgericht muss bei der Erteilung eines Erbscheins prüfen, ob der von dem Betreuer der bewusstlosen Erblasserin erhobene Ehescheidungsantrag Erfolg gehabt hätte, wenn die Erblasserin nicht vor der Entscheidung des Familiengerichts gestorben wäre. Der Verlust des Bewusstseins eines Ehegatten kann nicht ohne weiteres mit dem Zeitpunkt der Trennung gleichgesetzt werden. (§§ 1933, 1565, 1566, 1567 BGB; §§ 12, 25, 27, 28 FGG)
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Urteil, 1 U 35/01
Verkündungsdatum:18.03.2002
Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Leitsatz:Der Mängelbeseitigungsanspruch gegen einen Werkunternehmer erfasst nur Fehler an dessen Werk und nicht auch Mängelfolgeschäden an anderen Gewerken.
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