Oberlandesgericht Frankfurt - Entscheidungen 10 / 2001

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Insgesamt sind 36 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 10:


Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 9 U 38/01
Verkündungsdatum:31.10.2001
Rechtsgebiete:ZPO
Leitsatz:Gegen die Versäumung der Frist zur Beantragung einer Tatbestandsberichtigung nach § 320 ZPO ist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht möglich.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Urteil, 7 U 83/01
Verkündungsdatum:31.10.2001
Rechtsgebiete:ZPO, BGB, VVG, AKB
Leitsatz:Die Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit um 90 % (95 statt 50 km/h) führt nicht zwangsläufig zum Ausschluss des Versicherungsschutzes wegen grober Fahrlässigkeit (§61 VVG), weil auf den Einzelfall, insbesondere auch Besonderheiten der Straßenführung und der Beschilderung abgestellt werden muss.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 2 Ws 106/01
Verkündungsdatum:31.10.2001
Rechtsgebiete:StPO
Leitsatz:Wird statt eines Angebots für die Aufnahme in eine Gewerbedatei eine Rechnung mit einer Zahlungsfrist übersandt, liegt hierin zwar eine tatbestandliche Täuschung. Die Annahme eines Vermögensschadens und damit eines Betruges setzt aber weiter voraus, dass der Wert der ungewollten Aufnahme in die Datei den Wert der Gegenleistung übersteigt.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 18 W 17/01
Verkündungsdatum:31.10.2001
Rechtsgebiete:ZPO
Leitsatz:Bereits der Hinweis des Berufungsgerichts auf den Mangel der Erfolgsaussicht der Berufung in der mündlichen Verhandlung ist als Sacherörterung anzusehen, die für den zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten einer Erörterungsgebühr entstehen läßt.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 6 W 181/01
Verkündungsdatum:31.10.2001
Rechtsgebiete:UWG, Zugabeverordnung, ZPO
Leitsatz:Zugaben sind auch nach Aufhebung der Zugabeverordnung wettbewerbsrechtlich nicht unbeschränkt wirksam. Ist der Wert einer unentgeltlichen Nebenleistung (Reise bei Kauf einer Küche) nicht bestimmbar, liegt ein unzulässiges Kopplungsangebot vor (§ 1 UWG).
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 20 W 587/99
Verkündungsdatum:30.10.2001
Rechtsgebiete:KO, AVAG, DNVAG, ZPO
Leitsatz:Ein mit der Vollstreckungsklausel des österreichischen Konkursgerichts versehener Auszug aus dem Anmeldeverzeichnis ist auch dann auf Antrag des Gläubigers mit der Vollstreckungsklausel für das Inland zu versehen, wenn in Österreich das sog. Abschöpfungsverfahren läuft. Die mit dem Abschöpfungsverfahren in Österreich verbundene Vollstreckungssperre ist auch in der Bundesrepublik Deutschland zu beachten.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 3 Ws 986/01
Verkündungsdatum:29.10.2001
Rechtsgebiete:StGB, StPO
Leitsatz:Die Staatsanwaltschaft kann gegen die Unterlassung der Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens Untätigkeitsbeschwerde erheben, wenn z. B. wegen des drohenden Verjährungseintritts der Unterlassung die Bedeutung einer Sachentscheidung i.S. einer endgültigen Ablehnung der zu treffenden Entscheidung zukommt.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 6 WF 161/01
Verkündungsdatum:29.10.2001
Rechtsgebiete:KostO, FGG
Leitsatz:Wird die Bestellung des Verfahrenspflegers auf Beschwerde hin aufgehoben, dann kann das Amtsgerichts die an den Pfleger gezahlte Vergütung nicht als Auslagen i.S. des § 137 Nr. 16 KostO gegen die Beteiligten ansetzen.
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Urteil, 1 U 133/00
Verkündungsdatum:29.10.2001
Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Leitsatz:Die Errichtung und Vermietung von zwei Gebäuden mit insgesamt elf Wohnungen erfordert keinen Arbeitsaufwand, der bereits einen berufsmäßigen Gewerbebetrieb voraussetzt, so dass im Zusammenhang damit entstandene Werklohnansprüche nach zwei Jahren verjähren (§ 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB).
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Gericht:OLG-FRANKFURT
Entscheidung, AZ:Beschluss, 3 UF 184/01
Verkündungsdatum:29.10.2001
Rechtsgebiete:ZPO
Leitsatz:Auch nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH, abgedr. in FamRZ 2000, 751 f, wird ein Unterhaltsurteil erst mit Eintritt der Rechtskraft wirksam i.S. des § 620f ZPO, so daß vorläufig vollstreckbare Urteile in Unterhaltssachen die Vollstreckung aus einer einstweiligen Anordnung nicht hindern. Daher muß die Möglichkeit der einstweiligen Einstellung in Fällen wie dem vorliegenden, in dem im Hauptsacheurteil weniger Unterhalt als im Rahmen der einstweiligen Anordnung zuerkannt wurde, aus dem Gesichtspunkt des Schuldnerschutzes gegeben sein (vgl. Phillippi in Zöller, Kommentar zur ZPO Randnummern 15, 15a, 21, 22, 22a zu § 620f m.w.N.).
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