JuraForum.de > Urteile > Europäischer Gerichtshof > Verkündungsdatum > 05 / 2002
Insgesamt sind 22 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | Richtlinie 98/8/EWG |
| Schlagworte: | Vertragsverletzungsverfahren Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof Maßgebliche Sachlage Sachlage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist (Artikel 226 EG) |
| Volltext: EUGH - Urteil, C-376/01 | |
| Rechtsgebiete: | Verfahrensordnung des Gerichtshofes, Richtlinie 92/50/EWG, Richtlinie 97/52/EG |
| Schlagworte: | 1. Vorabentscheidungsverfahren Antwort, die klar aus der Rechtsprechung abgeleitet werden kann Anwendung von Artikel 104 § 3 der Verfahrensordnung (Verfahrensordnung des Gerichtshofes, Artikel 104 § 3) 2. Rechtsangleichung Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge Richtlinie 92/50, in der Fassung der Richtlinie 97/52 Geltungsbereich Konzessionsvertrag über öffentliche Vertragsdienstleistungen Ausschluss (Richtlinien 92/50 und 97/52 des Rates) |
| Volltext: EUGH - Beschluss, C-358/00 | |
| Rechtsgebiete: | Richtlinie 98/101/EWG |
| Schlagworte: | Vertragsverletzungsverfahren Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof Maßgebliche Sachlage Sachlage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist (Artikel 226 EG) |
| Volltext: EUGH - Urteil, C-323/01 | |
| Rechtsgebiete: | Richtlinie 96/48/EWG |
| Schlagworte: | Handlungen der Organe Richtlinien Durchführung durch die Mitgliedstaaten Notwendigkeit einer vollständigen Umsetzung Nichtbestehen einer durch eine Richtlinie geregelten Tätigkeit in einem Mitgliedstaat Unbeachtlichkeit Ausnahme Geografische Gründe (Artikel 249 Absatz 3 EG) |
| Leitsatz: | Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg Wenn eine bestimmte Tätigkeit, auf die sich eine Richtlinie bezieht, in einem Mitgliedstaat nicht besteht, kann dies den Mitgliedstaat nicht von seiner Verpflichtung entbinden, Rechtsvorschriften zu erlassen, um eine angemessene Umsetzung sämtlicher Bestimmungen dieser Richtlinie zu gewährleisten. Nur wenn die Umsetzung einer Richtlinie aus geografischen Gründen gegenstandslos ist, lässt sie keine Verpflichtung entstehen. ( vgl. Randnrn. 15, 17 ) |
| Volltext: EUGH - Urteil, C-441/00 | |