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JuraForum.deUrteileEuropäischer GerichtshofVerkündungsdatum04 / 2001 

Europäischer Gerichtshof

Entscheidungen 04 / 2001



Insgesamt sind 14 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 13 bis 16:


EUGH – Urteil, C-123/00 vom 05.04.2001

Rechtsgebiete:EG
Schlagworte:1. Freier Warenverkehr - Mengenmäßige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Verbot des Inverkehrbringens von Bäckereierzeugnissen, deren Salzgehalt höher als 2 % ist - Unzulässigkeit - Rechtfertigung - Schutz der öffentlichen Gesundheit - Kein Rechtfertigungsgrund (Artikel 28 EG und 30 EG) 2. Freier Warenverkehr - Mengenmäßige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Nationale Regelung, nach der Werbung verboten ist, die Lebensmitteln besondere Eigenschaften zuschreibt, obwohl alle gleichartigen Erzeugnisse dieselben Eigenschaften aufweisen - Zulässigkeit (Artikel 28 EG)
Leitsatz:Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1. Eine Regelung eines Mitgliedstaats, die das Inverkehrbringen von Brot und anderen Bäckereierzeugnissen verbietet, deren Salzgehalt in der Trockenmasse die Hoechstgrenze von 2 % überschreitet, und die auf Erzeugnisse angewandt wird, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellt und in den Verkehr gebracht worden sind, stellt eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung im Sinne von Artikel 28 EG dar, die nicht gemäß Artikel 30 EG durch den Schutz der öffentlichen Gesundheit gerechtfertigt ist.

( vgl. Randnr. 12, Tenor 1 )

2. Artikel 28 EG steht einer nationalen Regelung nicht entgegen, die es verbietet, den Eindruck zu erwecken, ein Markenerzeugnis besitze besondere Eigenschaften, obwohl alle gleichartigen Lebensmittel dieselben Eigenschaften aufweisen, da die genannte Regelung die ordnungsgemäße Umsetzung einer Gemeinschaftsnorm bezweckt, mit der die nationalen Regelungen über den Schutz der Verbraucher vor Irreführung durch genau abgegrenzte Handlungen harmonisiert werden.

( vgl. Randnrn. 21-22, Tenor 2 )
Volltext: EUGH - Urteil, C-123/00



EUGH – Beschluss, C-518/99 vom 05.04.2001

Rechtsgebiete:Brüsseler Übereinkommen vom 27. September 1968, Verfahrensordnung
Schlagworte:1. Vorabentscheidungsverfahren - Beantwortung, die keinen Raum für vernünftige Zweifel lässt - Anwendung von Artikel 104 § 3 der Verfahrensordnung (Verfahrensordnung des Gerichtshofes, Artikel 104 § 3) 2. Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen - Ausschließliche Zuständigkeiten - Rechtsstreitigkeiten, die dingliche Rechte an unbeweglichen Sachen zum Gegenstand haben" - Begriff - Klage auf Auflösung eines Kaufvertrags über eine unbewegliche Sache und auf Schadensersatz wegen dieser Auflösung - Ausschluss (Übereinkommen vom 27. September 1968, Artikel 16 Nummer 1)
Volltext: EUGH - Beschluss, C-518/99


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