JuraForum.de > Urteile > EUGH > Urteil vom 31.05.1989, Aktenzeichen: 344/87
| Leitsatz: | Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg 1. Der Begriff des Arbeitnehmers im Sinne des Artikels 48 EWG-Vertrag hat eine gemeinschaftsrechtliche Bedeutung. Er ist anhand objektiver Kriterien zu definieren, die das Arbeitsverhältnis im Hinblick auf die Rechte und Pflichten der betroffenen Personen kennzeichnen; das wesentliche Merkmal des Arbeitsverhältnisses besteht darin, daß jemand wärend einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisung Leistungen erbringt, für die er als Gegenleistung eine Vergütung erhält. Sofern es sich um die Ausübung tatsächlicher und echter Tätigkeiten handelt, spielt es für die Frage, ob jemand als Arbeitnehmer anzusehen ist, keine Rolle, wie hoch seine Produktivität ist, woher die Mittel für seine Entlohnung stammen, oder welcher Art das Rechtsverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber ist. 2. Die Tätigkeiten, die im Rahmen einer nationalen Regelung über die Arbeitsbeschaffung zur Erhaltung, Wiederherstellung oder Förderung der Arbeitsfähigkeit von Personen ausgeuebt werden, die infolge von Umständen, die in ihrer Person begründet liegen, für längere Zeit nicht in der Lage sind, eine Tätigkeit unter normalen Umständen auszuüben, können nicht als tatsächliche und echte wirtschaftliche Tätigkeiten angesehen werden, wenn sie nur ein Mittel der Rehabilitation und der Wiedereingliederung der Arbeitnehmer in das Arbeitsleben darstellen. Deshalb kann ein Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats, der in einem anderen Mitgliedstaat im Rahmen einer solchen Regelung beschäftigt ist, nicht allein deswegen als Arbeitnehmer im Sinne des Artikels 48 Absatz 1 EWG-Vertrag anerkannt werden. |
| Rechtsgebiete: | EWGV, VO Nr. 1612/68 |
| Vorschriften: | EWGV Art. 48, VO Nr. 1612/68 Art. 1, |
| Stichworte: | 1. Freizuegigkeit - Arbeitnehmer - Begriff - Bestehen eines Arbeitsverhältnisses - Ausübung tatsächlicher und echter Tätigkeiten - Unbeachtlichkeit anderer Erwägungen, , ( EWG-Vertrag, Artikel 48 ), , 2. Freizuegigkeit - Arbeitnehmer - Begriff - Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats, der in einem anderen Mitgliedstaat eine abhängige Erwerbstätigkeit ausübt, die der Rehabilitation oder der Wiedereingliederung dient - Ausschluß, , ( EWG-Vertrag, Artikel 48 ), |
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"EUGH - 31.05.1989, 344/87" © JuraForum.de — 2003-2012
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