( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileEUGHUrteil vom 31.03.1982, Aktenzeichen: 75/81 



EUGH – Aktenzeichen: 75/81

Urteil vom 31.03.1982


Leitsatz:Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

DER IN ARTIKEL 30 EWG-VERTRAG ENTHALTENE BEGRIFF DER MASSNAHMEN MIT GLEICHER WIRKUNG WIE MENGENMÄSSIGE EINFUHRBESCHRÄNKUNGEN IST DAHIN ZU VERSTEHEN , DASS EINE UNTERSCHIEDSLOS AUF INLÄNDISCHE UND EINGEFÜHRTE ERZEUGNISSE ANWENDBARE INNERSTAATLICHE MASSNAHME NICHT UNTER DAS IN ARTIKEL 30 AUFGESTELLTE VERBOT FÄLLT , DIE DEN GENUSS , DEN VERKAUF ODER DAS - AUCH UNENTGELTLICHE - ANGEBOT ALKOHOLISCHER GETRÄNKE MIT EINEM BESTIMMTEN ALKOHOLGEHALT ZUM SOFORTIGEN VERZEHR AN ALLEN ORTEN , DIE DER ÖFFENTLICHKEIT ZUGÄNGLICH SIND , SOWIE DIE AUFBEWAHRUNG DERARTIGER GETRÄNKE IN ALLEN FÜR DIE GÄSTE ZUGÄNGLICHEN RÄUMEN , IN ANDEREN TEILEN DES BETRIEBES ODER IN DER ANGRENZENDEN WOHNUNG VERBIETET , SOFERN ES SICH BEI DIESEM LETZTEREN VERBOT UM EINE AKZESSORISCHE VORSCHRIFT ZUM VERBOT DES SOFORTIGEN VERZEHRS HANDELT.

EINE DERARTIGE INNERSTAATLICHE MASSNAHME STEHT NÄMLICH , DA SIE SICH NICHT AUF ANDERE FORMEN DES VERTRIEBS DER FRAGLICHEN ALKOHOLISCHEN GETRÄNKE BEZIEHT UND DIE DURCH SIE VORGESCHRIEBENEN BESCHRÄNKUNGEN KEINERLEI UNTERSCHEIDUNG NACH ART UND HERKUNFT DIESER GETRÄNKE BEWIRKEN , IN WIRKLICHKEIT IN KEINEM ZUSAMMENHANG MIT DER EINFUHR DER WAREN UND IST AUS DIESEM GRUNDE NICHT GEEIGNET , DEN HANDEL ZWISCHEN DEN MITGLIEDSTAATEN ZU BEEINTRÄCHTIGEN.
Rechtsgebiete:EWG-Vertrag, belgisches Gesetz vom 29. August 1919 über das Branntweinrecht
Vorschriften:EWG-Vertrag Art. 30, EWG-Vertrag Art. 36, belgisches Gesetz vom 29. August 1919 über das Branntweinrecht Art. 1, belgisches Gesetz vom 29. August 1919 über das Branntweinrecht Art. 2, belgisches Gesetz vom 29. August 1919 über das Branntweinrecht Art. 14,
Stichworte:FREIER WARENVERKEHR - MENGENMÄSSIGE BESCHRÄNKUNGEN - MASSNAHMEN GLEICHER WIRKUNG - VERBOT DER ABGABE BESTIMMTER ALKOHOLISCHER GETRÄNKE ZUM SOFORTIGEN VERZEHR AN ORTEN , DIE DER ÖFFENTLICHKEIT ZUGÄNGLICH SIND - VERBOT DER AUFBEWAHRUNG ALKOHOLISCHER GETRÄNKE IN DEN AN DEN BETRIEB ANGRENZENDEN RÄUMEN , DIE DER ÖFFENTLICHKEIT ZUGÄNGLICH SIND - ZULÄSSIGKEIT, , ( EWG-VERTRAG , ARTIKEL 30 ),

Volltext

Um den Volltext vom EUGH – Urteil vom 31.03.1982, Aktenzeichen: 75/81 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/eugh/eugh-urteil-vom-31-03-1982-az-7581

"EUGH - 31.03.1982, 75/81" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN