JuraForum.de > Urteile > EUGH > Urteil vom 31.01.1991, Aktenzeichen: C-18/90
| Leitsatz: | Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg 1. Eine Bestimmung eines von der Gemeinschaft mit Drittländern geschlossenen Abkommens ist als unmittelbar anwendbar anzusehen, wenn sie unter Berücksichtigung ihres Wortlauts und im Hinblick auf den Sinn und Zweck des Abkommens eine klare und eindeutige Verpflichtung enthält, deren Erfuellung oder deren Wirkungen nicht vom Erlaß eines weiteren Aktes abhängen. Dies ist der Fall bei Artikel 41 Absatz 1 des Kooperationsabkommens zwischen der EWG und Marokko, der zu Titel III - Zusammenarbeit im Bereich der Arbeitskräfte - gehört und der keineswegs rein programmatischen Charakter besitzt, sondern auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit das Verbot der Diskriminierung der Arbeitnehmer marokkanischer Staatsangehörigkeit und der mit ihnen zusammenlebenden Familienangehörigen einführt, das geeignet ist, die Rechtsstellung der einzelnen unmittelbar zu regeln. 2. Da Artikel 41 Absatz 1 des Kooperationsabkommens zwischen der EWG und Marokko grundsätzlich das Verbot jeder auf der Staatsangehörigkeit beruhenden Benachteiligung der marokkanischen Arbeitnehmer und der mit ihnen zusammenlebenden Familienangehörigen aufstellt, ist es nach dieser Vorschrift einem Mitgliedstaat untersagt, einem Familienangehörigen eines Arbeitnehmers marokkanischer Staatsangehörigkeit, der mit diesem zusammenlebt, ein nach seinem Recht vorgesehenes Überbrückungsgeld für junge Arbeitsuchende mit der Begründung zu versagen, daß der Arbeitsuchende marokkanischer Staatsangehöriger ist. |
| Rechtsgebiete: | Verordnung Nr. 1612/68 |
| Vorschriften: | Verordnung Nr. 1612/68 Art. 7 Abs. 2, |
| Stichworte: | 1. Völkerrechtliche Verträge - Verträge der Gemeinschaft - Unmittelbare Wirkung - Voraussetzungen - Artikel 41 Absatz 1 des Kooperationsabkommens EWG-Marokko, , (Kooperationsabkommen EWG-Marokko, Artikel 41 Absatz 1), , 2. Völkerrechtliche Verträge - Kooperationsabkommen EWG-Marokko - In einem Mitgliedstaat beschäftigte marokkanische Arbeitnehmer - Soziale Sicherheit - Gleichbehandlung - Ablehnung der Gewährung einer für junge Arbeitsuchende eingeführten Leistung bei Arbeitslosigkeit an einen Familienangehörigen eines marokkanischen Arbeitnehmers, der mit diesem zusammenlebt, aufgrund seiner Staatsangehörigkeit - Unzulässigkeit, , (Kooperationsabkommen EWG-Marokko, Artikel 41 Absatz 1), |
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