( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileEUGHUrteil vom 30.04.1998, Aktenzeichen: C-47/97 



EUGH – Aktenzeichen: C-47/97

Urteil vom 30.04.1998


Leitsatz:Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Aus Artikel 1 Nummer 7 der Verordnung Nr. 3820/85 über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Strassenverkehr in Verbindung mit den Artikeln 21 Absatz 2 und 2 Nummer 1 der Verordnung Nr. 684/92 zur Einführung gemeinsamer Regeln für den grenzueberschreitenden Personenverkehr mit Kraftomnibussen ergibt sich, daß "Linienverkehr" im Sinne der Ausnahmevorschrift des Artikels 4 Nummer 3 der Verordnung Nr. 3820/85 vorliegt, wenn Fahrgäste - bei Sonderformen des Linienverkehrs bestimmte Gruppen von Fahrgästen - regelmässig auf einer bestimmten Strecke befördert werden.

Die Voraussetzungen einer regelmässigen Beförderung und einer bestimmten Verkehrsverbindung verlangen dabei zum einen, daß die Zahl der Fahrten genau festgelegt ist und die Fahrten mit einer gewissen Regelmässigkeit stattfinden, und zum anderen, daß eine Strecke bestimmt ist, auf der Fahrgäste an vorher festgelegten Haltestellen aufgenommen oder abgesetzt werden können. Unter einer bestimmten Gruppe von Fahrgästen sind Fahrgäste zu verstehen, die den gleichen Status haben, wie z. B. Arbeitnehmer, Schüler und Studenten sowie Angehörige der Streitkräfte.

Eine gemäß einer Gruppenreservierung durch einen Reiseveranstalter wiederholt vorgenommene Beförderung von Fahrgästen auf einer einfachen Fahrt zwischen einem Flughafen und einem Hotel, bei der gelegentlich ein Zwischenstopp bei einer Sehenswürdigkeit für Touristen gemacht wird und deren genaue Strecke nicht vorab festgelegt ist, ist daher kein Linienverkehr im vorgenannten Sinne.
Rechtsgebiete:Verordnung Nr. 684/92/EWG, Verordnung Nr. 3820/85/EWG
Vorschriften:Verordnung Nr. 684/92/EWG, Verordnung Nr. 3820/85/EWG,
Stichworte:Verkehr - Strassenverkehr - Sozialvorschriften - Ausnahmen - Linienverkehr zur Personenbeförderung - Begriff - Vorliegender Fall, , (Verordnung Nr. 3820/85 des Rates, Artikel 1 Nummer 7 und 4 Nummer 3, und Nr. 684/92 des Rates, Artikel 2 Nummer 1 und 21 Absatz 2),

Volltext

Um den Volltext vom EUGH – Urteil vom 30.04.1998, Aktenzeichen: C-47/97 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/eugh/eugh-urteil-vom-30-04-1998-az-c-4797

"EUGH - 30.04.1998, C-47/97" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN