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JuraForum.deUrteileEUGHUrteil vom 30.04.1998, Aktenzeichen: C-24/97 



EUGH – Aktenzeichen: C-24/97

Urteil vom 30.04.1998


Leitsatz:Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Das Gemeinschaftsrecht verbietet einem Mitgliedstaat nicht, zu kontrollieren, ob die Verpflichtung zur Vorlage einer Aufenthaltserlaubnis eingehalten wird, sofern er seinen eigenen Staatsangehörigen eine entsprechende Verpflichtung hinsichtlich ihres Personalausweises auferlegt.

Falls diese Verpflichtung nicht eingehalten wird, dürfen die innerstaatlichen Stellen Sanktionen verhängen, die denen entsprechen, die bei geringfügigeren Vergehen von Inländern - wie Verstössen gegen die Ausweispflicht - gelten; Voraussetzung ist allerdings, daß keine unverhältnismässige Sanktion vorgesehen wird, die ein Hindernis für die Freizuegigkeit der Arbeitnehmer schaffen würde.

Daher verstösst ein Mitgliedstaat, der Staatsangehörige der anderen Mitgliedstaaten, die sich in seinem Hoheitsgebiet aufhalten, bei vergleichbaren Verstössen gegen die Ausweispflicht hinsichtlich des Verschuldensmaßstabs und des Bußgeldrahmens in unverhältnismässiger Weise anders behandelt als seine eigenen Staatsangehörigen, gegen seine Verpflichtungen aus den Artikeln 48, 52 und 59 des Vertrages sowie aus Artikel 4 der Richtlinien 68/360 zur Aufhebung der Reise- und Aufenthaltsbeschränkungen für Arbeitnehmer der Mitgliedstaaten und ihre Familienangehörigen innerhalb der Gemeinschaft und 73/148 zur Aufhebung der Reise- und Aufenthaltsbeschränkungen für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten innerhalb der Gemeinschaft auf dem Gebiet der Niederlassung und des Dienstleistungsverkehrs.
Rechtsgebiete:EGV, Richtlinie 68/360/EWG, Richtlinie 73/148/EWG
Vorschriften:EGV Art. 169, EGV Art. 48, EGV Art. 52, EGV Art. 59, Richtlinie 68/360/EWG Art. 4 Abs. 1, Richtlinie 73/148/EWG Art. 4 Abs. 1,
Stichworte:EG-Vertrag Art. 48, EG-Vertrag Art. 52 , EG-Vertrag Art. 59, Richtlinien 68/360 Art. 4, Richtlinien 73/148 Art. 4, Freizuegigkeit - Einreise- und Aufenthaltsrecht der Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten - Verpflichtung zum Besitz einer Aufenthaltserlaubnis - Kontrollen und Sanktionen im Fall der Nichtbeachtung - Zulässigkeit - Voraussetzungen, , (EG-Vertrag, Artikel 48, 52 und 59, Richtlinien 68/360, Artikel 4, und 73/148, Artikel 4, des Rates),

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