JuraForum.de > Urteile > EUGH > Urteil vom 30.04.1991, Aktenzeichen: C-239/90
| Leitsatz: | Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg 1. Eine Regelung eines Mitgliedstaats, die die Bedingungen festlegt, unter denen dort in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Händler ihnen gehörende Waren versteigern lassen dürfen, fällt nicht in den Anwendungsbereich des Artikels 59 EWG-Vertrag. Da sie den Vertrieb von Waren betrifft, die Gegenstand des Handelsverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten sind, unterliegt sie den Vertragsbestimmungen über den freien Warenverkehr. 2. Eine nationale Regelung, wonach die öffentliche Versteigerung von Gebrauchtwaren mit Herkunft aus einem anderen Mitgliedstaat von der vorherigen Eintragung des Unternehmens, das Eigentümer der zu versteigernden Waren ist, im Handelsregister für den Ort der Versteigerung abhängig ist, verstösst gegen die Artikel 30 und 36 EWG-Vertrag. Eine solche Maßnahme ist nämlich geeignet, den freien Warenverkehr zu behindern und kann weder durch zwingende Erfordernisse des Verbraucherschutzes noch aus Gründen der öffentlichen Ordnung im Sinne von Artikel 36 gerechtfertigt sein, da zum einen Bedingungen vorgeschrieben werden können, die geeignet sind, die Verbraucher zu schützen, und die weniger einschneidende Auswirkungen auf den freien Warenverkehr haben, und da zum anderen das Ziel, den Verkauf gestohlener Gegenstände zu verhindern, durch geeignete Kontrollmaßnahmen erreicht werden kann. |
| Rechtsgebiete: | EWGV |
| Vorschriften: | EWGV Art. 177, EWGV Art. 59, EWGV Art. 30, EWGV Art. 36, |
| Stichworte: | 1. Freier Dienstleistungsverkehr - Bestimmungen des Vertrages - Anwendungsbereich - Regelung für den Verkauf von Waren, die einem in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Händler gehören - Ausschluß - Geltung der Bestimmungen über den freien Warenverkehr, , (EWG-Vertrag, Artikel 59), , 2. Freier Warenverkehr - Mengenmässige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Verkauf eingeführter Gebrauchtwaren im Wege der öffentlichen Versteigerung - Erfordernis der Eintragung des Eigentümers im örtlichen Handelsregister - Unzulässigkeit - Rechtfertigung - Verbraucherschutz - Gründe der öffentlichen Ordnung - Nichtvorliegen, , (EWG-Vertrag, Artikel 30 und 36), |
Um den Volltext vom EUGH – Urteil vom 30.04.1991, Aktenzeichen: C-239/90 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"EUGH - 30.04.1991, C-239/90" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum