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JuraForum.deUrteileEUGHUrteil vom 30.03.2006, Aktenzeichen: C-259/04 



EUGH – Aktenzeichen: C-259/04

Urteil vom 30.03.2006


Rechtsgebiete:Richtlinie 89/104/EWG
Vorschriften:Richtlinie 89/104/EWG Art. 3 Abs. 1 Buchst. g, Richtlinie 89/104/EWG Art. 12 Abs. 2 Buchst. b,
Stichworte:Marken, die geeignet sind, das Publikum zu täuschen oder es über die Art, die Beschaffenheit oder die geografische Herkunft einer Ware irrezuführen - Marke, die vom Inhaber mit dem Geschäftsbetrieb der Herstellung der Waren übertragen wird, mit denen die Marke verbunden wird - Richtlinie 89/104/EWG,

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