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JuraForum.deUrteileEUGHUrteil vom 29.11.1989, Aktenzeichen: 281/87 



EUGH – Aktenzeichen: 281/87

Urteil vom 29.11.1989


Leitsatz:Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Die gemeinsamen Marktorganisationen beruhen auf dem Grundsatz eines offenen Marktes, zu dem jeder Erzeuger unter den Bedingungen eines wirksamen Wettbewerbs freien Zugang hat und auf dessen Funktionieren ausschließlich mit dem in diesen Organisationen vorgesehenen Instrumentarium Einfluß genommen wird. In den Bereichen, die einer gemeinsamen Marktorganisation unterliegen - und erst recht, wenn diese Organisation auf einem gemeinsamen Preissystem fusst -, sind die Mitgliedstaaten nicht mehr befugt, durch einseitig erlassene innerstaatliche Rechtsvorschriften in den Preisbildungsmechanismus der gemeinsamen Marktorganisation einzugreifen.
Rechtsgebiete:EWGV, VO Nr. 2727/75/EWG
Vorschriften:EWGV Art. 169, VO Nr. 2727/75/EWG Art. 3, VO Nr. 2727/75/EWG Art. 7,
Stichworte:Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Preisbildung - Nationale Maßnahmen - Unvereinbarkeit mit der gemeinschaftsrechtlichen Regelung,

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