( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileEUGHUrteil vom 29.09.1982, Aktenzeichen: 26/81 



EUGH – Aktenzeichen: 26/81

Urteil vom 29.09.1982


Leitsatz:Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

NACH ARTIKEL 215 EWG-VERTRAG HÄNGEN DIE AUSSERVERTRAGLICHE HAFTUNG DER GEMEINSCHAFT UND DER ANSPRUCH AUF SCHADENSERSATZ DAVON AB , DASS EINE REIHE VON VORAUSSETZUNGEN HINSICHTLICH DER RECHTSWIDRIGKEIT DES DEN ORGANEN VORGEWORFENEN VERHALTENS , DES TATSÄCHLICHEN VORLIEGENS EINES SCHADENS UND DES BESTEHENS EINES KAUSALZUSAMMENHANGS ZWISCHEN DIESEM VERHALTEN UND DEM GELTEND GEMACHTEN SCHADEN ERFÜLLT SIND.

FOLGLICH BESTEHT EINE HAFTUNG DER GEMEINSCHAFT NICHT , WENN NICHT ALLE VORAUSSETZUNGEN , VON DENEN DIE IN ARTIKEL 215 ABSATZ 2 BESTIMMTE SCHADENSERSATZPFLICHT ABHÄNGT , ERFÜLLT SIND.
Rechtsgebiete:EWG-Vertrag, Verordnung Nr. 1562/78
Vorschriften:EWG-Vertrag Art. 178, EWG-Vertrag Art. 215 Abs. 2, Verordnung Nr. 1562/78 Art. 16 Abs. 6,
Stichworte:AUSSERVERTRAGLICHE HAFTUNG - VORAUSSETZUNGEN - RECHTSWIDRIGKEIT DES VORGEWORFENEN VERHALTENS - SCHADEN - KAUSALZUSAMMENHANG, , ( EWG-VERTRAG , ARTIKEL 215 ABSATZ 2 ),

Volltext

Um den Volltext vom EUGH – Urteil vom 29.09.1982, Aktenzeichen: 26/81 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/eugh/eugh-urteil-vom-29-09-1982-az-2681

"EUGH - 29.09.1982, 26/81" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN