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JuraForum.deUrteileEUGHUrteil vom 29.09.1976, Aktenzeichen: 9-76 



EUGH – Aktenzeichen: 9-76

Urteil vom 29.09.1976


Leitsatz:Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

EIN KLAEGER KANN KEIN BERECHTIGTES INTERESSE AN DER AUFHEBUNG EINER ENTSCHEIDUNG WEGEN MANGELNDER ODER UNZUREICHENDER BEGRÜNDUNG HABEN , VON DER BEREITS JETZT FESTSTEHT , DASS SIE OHNE IRRTUM IN TATSÄCHLICHER ODER RECHTLICHER HINSICHT BESTÄTIGT WERDEN KÖNNTE.
Rechtsgebiete:EWG-VERTRAG
Vorschriften:EWG-VERTRAG ART. 85,
Stichworte:BEAMTE - KLAGE - WEGEN BEGRÜNDUNGSMANGELS ANGEFOCHTENE ENTSCHEIDUNG - MÖGLICHKEIT DER BESTÄTIGUNG OHNE IRRTUM IN TATSÄCHLICHER ODER RECHTLICHER HINSICHT - UNZULÄSSIGKEIT, , ( BEAMTENSTATUT , ARTIKEL 91 ),

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