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JuraForum.deUrteileEUGHUrteil vom 29.05.1997, Aktenzeichen: C-400/95 



EUGH – Aktenzeichen: C-400/95

Urteil vom 29.05.1997


Leitsatz:Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Artikel 5 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 der Richtlinie 76/207 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in bezug auf die Arbeitsbedingungen steht vorbehaltlich der Vorschriften des nationalen Rechts zum Schutz der Frau, insbesondere bei Schwangerschaft und Mutterschaft, im Sinne von Artikel 2 Absatz 3 dieser Richtlinie einer Entlassung aufgrund von Fehlzeiten infolge einer durch Schwangerschaft oder Entbindung verursachten Krankheit nicht entgegen, auch wenn diese Krankheit in der Zeit der Schwangerschaft aufgetreten ist und noch während und nach Ablauf des Mutterschaftsurlaubs angedauert hat.

Insbesondere verbietet es der in der Richtlinie verankerte Grundsatz der Gleichbehandlung nicht, Fehlzeiten einer Arbeitnehmerin vom Beginn ihrer Schwangerschaft bis zum Beginn des Mutterschaftsurlaubs bei der Berechnung des Zeitraums, der ihre Entlassung nach nationalem Recht rechtfertigt, zu berücksichtigen.

Denn die Frau ist während des ihr nach nationalem Recht zustehenden Mutterschaftsurlaubs gegen eine Entlassung wegen Fernbleibens von der Arbeit geschützt. Die Berücksichtigung von Fehlzeiten während dieses Zeitraums zur Rechtfertigung einer späteren Entlassung würde daher dem Zweck des Artikels 2 Absatz 3 der Richtlinie zuwiderlaufen und dieser Bestimmung ihre praktische Wirksamkeit nehmen. Dagegen genießt die Arbeitnehmerin ausserhalb des Mutterschaftsurlaubs aufgrund der Richtlinie keinen Schutz gegen eine Entlassung wegen Fernbleibens von der Arbeit infolge einer durch die Schwangerschaft verursachten Krankheit, sofern keine nationalen oder gegebenenfalls gemeinschaftlichen Vorschriften bestehen, die den Frauen einen besonderen Schutz gewährleisten.
Rechtsgebiete:EWGV, RL Nr. 76/207/EWG
Vorschriften:EWGV Art. 177, RL Nr. 76/207/EWG Art. 5, RL Nr. 76/207/EWG Art. 1, RL Nr. 76/207/EWG Art. 2,
Stichworte:Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Zugang zur Beschäftigung und Arbeitsbedingungen - Gleichbehandlung - Entlassung einer Arbeitnehmerin wegen Fehlzeiten infolge einer durch Schwangerschaft oder Entbindung verursachten Krankheit - Zulässigkeit - Berücksichtigung der Fehlzeiten ausserhalb des Mutterschaftsurlaubs bei der Berechnung des Zeitraums, der die Entlassung rechtfertigt - Zulässigkeit, , (Richtlinie 76/207 des Rates, Artikel 2 Absätze 1 und 3 und Artikel 5 Absatz 1),

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