JuraForum.de > Urteile > EUGH > Urteil vom 29.04.2004, Aktenzeichen: C-493/01
| Leitsatz: | Verbundene Rechtssache, siehe Urteil vom 29.04.2004 mit dem Aktenzeichen C-482/01 |
| Rechtsgebiete: | EGV, Richtlinie 64/221/EWG des Rates vom 25. Februar 1964 zur Koordinierung der Sondervorschriften für die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern, soweit sie aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit gerechtfertigt sind, AufenthG/EWG |
| Vorschriften: | EGV Art. 39 Abs. 3, EGV Art. 46 Abs. 1, Richtlinie 64/221/EWG des Rates vom 25. Februar 1964 zur Koordinierung der Sondervorschriften für die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern, soweit sie aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit gerechtfertigt sind Art. 3, Richtlinie 64/221/EWG des Rates vom 25. Februar 1964 zur Koordinierung der Sondervorschriften für die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern, soweit sie aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit gerechtfertigt sind Art. 8, Richtlinie 64/221/EWG des Rates vom 25. Februar 1964 zur Koordinierung der Sondervorschriften für die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern, soweit sie aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit gerechtfertigt sind Art. 9, AufenthG/EWG § 12, |
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