( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileEUGHUrteil vom 29.03.2001, Aktenzeichen: C-62/99 



EUGH – Aktenzeichen: C-62/99

Urteil vom 29.03.2001


Leitsatz:Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Artikel 11 Absätze 1 und 2 der Richtlinie 94/45 über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen ist dahin auszulegen, dass ein Unternehmen, das zu einer Unternehmensgruppe gehört, auch dann zur Auskunftserteilung an die Organe der internen Arbeitnehmervertretung verpflichtet ist, wenn noch nicht feststeht, ob es sich bei der Unternehmensleitung, an die sich die Arbeitnehmer wenden, um die Leitung eines innerhalb der Unternehmensgruppe herrschenden Unternehmens handelt.

Gehören die Daten über die Struktur oder die Organisation einer Unternehmensgruppe zu den Informationen, die zur Aufnahme von Verhandlungen zur Einrichtung eines Europäischen Betriebsrats oder zur Schaffung eines Verfahrens zur länderübergreifenden Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer unerlässlich sind, so hat ein Unternehmen dieser Unternehmensgruppe diese Daten, soweit es über sie verfügt oder sie sich beschaffen kann, den Organen der internen Arbeitnehmervertretung auf Antrag zur Verfügung zu stellen. Auch die Übermittlung von Unterlagen, die zu demselben Zweck unerlässliche Informationen präzisieren und verdeutlichen, kann verlangt werden, soweit diese Übermittlung erforderlich ist, um den betroffenen Arbeitnehmern oder ihren Vertretern den Zugang zu den Informationen zu ermöglichen, anhand deren sie beurteilen können, ob sie die Aufnahme von Verhandlungen verlangen können.

( vgl. Randnrn. 36, 41, Tenor 1-2 )
Rechtsgebiete:Richtlinie 94/45/EGV
Vorschriften:Richtlinie 94/45/EGV Art. 11 Abs. 1, Richtlinie 94/45/EGV Art. 11 Abs. 2,
Stichworte:Sozialpolitik - Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen - Richtlinie 94/45 - Verpflichtung eines Unternehmens, das zu einer Unternehmensgruppe gehört, den Organen der internen Arbeitnehmervertretung Auskunft zu erteilen - Bestehen der Verpflichtung auch dann, wenn noch nicht feststeht, ob es innerhalb der Unternehmensgruppe ein herrschendes Unternehmen gibt - Umfang, , (Richtlinie 94/45 des Rates, Artikel 11 Absätze 1 und 2),

Volltext

Um den Volltext vom EUGH – Urteil vom 29.03.2001, Aktenzeichen: C-62/99 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/eugh/eugh-urteil-vom-29-03-2001-az-c-6299

"EUGH - 29.03.2001, C-62/99" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN