JuraForum.de > Urteile > EUGH > Urteil vom 29.03.1990, Aktenzeichen: 62/88
| Leitsatz: | Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg 1. Die Rechtmässigkeit muß vollständig und umfassend überprüft werden; daher ist Artikel 173 Absatz 1 so auszulegen, daß er die Zuständigkeit des Gerichtshofes nicht ausschließt, im Rahmen einer Klage auf Nichtigerklärung einer auf eine Bestimmung des EWG-Vertrags gestützten Maßnahme eine gerügte Verletzung einer Bestimmung des EAG - oder EGKS-Vertrags zu prüfen. 2. Die Wahl der Rechtsgrundlage eines Rechtsakts, die sich auf dessen Inhalt insoweit auswirken kann, als sie das Verfahren zu seinem Erlaß bestimmt, muß sich im Rahmen des Zuständigkeitssystems der Gemeinschaft auf objektive, gerichtlich nachprüfbare Umstände gründen. 3. Nach Artikel 190 EWG-Vertrag ist in Handlungen, die nur auf Vorschlag der Kommission erlassen werden können, auf diesen Vorschlag Bezug zu nehmen, ohne daß freilich die Angabe erforderlich wäre, ob die fragliche Handlung diesem Vorschlag entspricht. 4. Wenn die Verordnung Nr. 3955/87 die Zulassung bestimmter landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus Drittländern zum freien Verkehr von der Einhaltung von Hoechstwerten für die radioaktive Kontaminierung abhängig macht, so ist es ihr Ziel, dafür Sorge zu tragen, daß für die menschliche Ernährung bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und Verarbeitungserzeugnisse in die Gemeinschaft nur nach gemeinsamen Modalitäten verbracht werden, die die Gesundheit der Verbraucher schützen und ohne ungebührende Beeinträchtigung des Handels zwischen der Gemeinschaft und Drittländern die Einheit des Marktes erhalten und Verkehrsverlagerungen verhindern. Diese Verordnung hat somit nach ihrem Ziel und ihrem Inhalt den Handel zwischen der Gemeinschaft und Drittländern zum Gegenstand; damit gehört sie zur gemeinsamen Handelspolitik im Sinne des Artikels 113 EWG-Vertrag. |
| Rechtsgebiete: | Verordnung (EWG) Nr. 3955/87 des Rates vom 22. Dezember 1987, EWG-Vertrag |
| Vorschriften: | Verordnung (EWG) Nr. 3955/87 des Rates vom 22. Dezember 1987, EWG-Vertrag Art. 173 Abs. 1, EWG-Vertrag Art. 113, EWG-Vertrag Art. 235, EWG-Vertrag Art. 190, |
| Stichworte: | 1. Nichtigkeitsklage - Klage gegen eine auf den EWG-Vertrag gestützte Maßnahme - Klagegründe - Verletzung des EAG - oder des EGKS-Vertrags - Zulässigkeit, , ( EWG-Vertrag, Artikel 173 Absatz 1 ), , 2. Handlungen der Organe - Wahl der Rechtsgrundlage - Kriterien, , 3. Handlungen der Organe - Begründungspflicht - Umfang, , ( EWG-Vertrag, Artikel 190 ), , 4. Gemeinsame Handelspolitik - Anwendungsbereich - Einfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse - Festsetzung von Hoechstwerten für die radioaktive Kontaminierung - Einbeziehung, , ( EWG-Vertrag, Artikel 113, Verordnung Nr. 3955/87 des Rates ), |
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