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JuraForum.deUrteileEUGHUrteil vom 28.11.1989, Aktenzeichen: 379/87 



EUGH – Aktenzeichen: 379/87

Urteil vom 28.11.1989


Leitsatz:Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Die Vollzeitdauerplanstelle eines Dozenten an einer öffentlichen Berufsbildungseinrichtung ist eine Stelle, deren Besonderheit es im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung Nr. 1612/68 rechtfertigt, Sprachkenntnisse zu verlangen, sofern dieses Verlangen Teil einer Politik zur Förderung der National - und ersten Amtssprache ist und verhältnismässig und ohne Diskriminierung durchgeführt wird.
Rechtsgebiete:EWGV, VO Nr. 1612/68/EWG
Vorschriften:EWGV Art. 177, EWGV Art. 48, VO Nr. 1612/68/EWG Art. 3,
Stichworte:Freizuegigkeit - Arbeitnehmer - Zugang zum Beruf - Stelle eines Dozenten einer öffentlichen Unterrichtseinrichtung - Verlangen von Sprachkenntnissen - Zulässigkeit - Grenzen, , ( Verordnung Nr. 1612/68 des Rates, Artikel 3 Absatz 1 ),

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