JuraForum.de > Urteile > EUGH > Urteil vom 28.10.2004, Aktenzeichen: C-360/03
| Rechtsgebiete: | Richtlinie 2000/39/EG vom 8. Juni 2000 zur Festlegung einer ersten Liste von Arbeitsplatz-Richtgrenzwerten in Durchführung der Richtlinie 98/24/EG zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer |
| Vorschriften: | Richtlinie 2000/39/EG vom 8. Juni 2000 zur Festlegung einer ersten Liste von Arbeitsplatz-Richtgrenzwerten in Durchführung der Richtlinie 98/24/EG zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer Art. 1, Richtlinie 2000/39/EG vom 8. Juni 2000 zur Festlegung einer ersten Liste von Arbeitsplatz-Richtgrenzwerten in Durchführung der Richtlinie 98/24/EG zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1, Richtlinie 2000/39/EG vom 8. Juni 2000 zur Festlegung einer ersten Liste von Arbeitsplatz-Richtgrenzwerten in Durchführung der Richtlinie 98/24/EG zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer Art. 3 Abs. 2, |
| Stichworte: | Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2000/39/EG - Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Arbeitnehmer - Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit - Festlegung von Arbeitsplatz-Richtgrenzwerten - Nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist im gesamten Gebiet des betreffenden Mitgliedstaats erfolgte Umsetzung, |
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