( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileEUGHUrteil vom 28.05.1970, Aktenzeichen: 36-69 



EUGH – Aktenzeichen: 36-69

Urteil vom 28.05.1970


Leitsatz:Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1. DIE BEAMTEN KÖNNEN SICH AUF DAS GEBOT DER GLEICHWERTIGKEIT VON BESOLDUNGSGRUPPE UND DIENSTPOSTEN BERUFEN.

2. DIE VERWALTUNG IST ZU DER ERWARTUNG BERECHTIGT, DASS HOHE BEAMTE GENÜGEND ANPASSUNGSFÄHIG SIND, UM DIENSTPOSTEN VERSCHIEDENER ART AUSZUFÜLLEN.

3. DURCH DIE ERKLÄRUNG EINES BEAMTEN, DASS DER DIENSTPOSTEN, FÜR DEN ER MIT SEINEM EINVERSTÄNDNIS ERNANNT WURDE, SEINEN FÄHIGKEITEN NICHT ENTSPRECHE, ENTSTEHT KEIN ANSPRUCH AUF ANWENDUNG DER FÜR DAS AUSSCHEIDEN AUS DEM DIENST ODER DER FÜR DIE STELLENENTHEBUNG GELTENDEN BESTIMMUNGEN, DA DIESE REGELUNGEN NUR " AUS DIENSTLICHEN GRÜNDEN " BZW. " IM DIENSTLICHEN INTERESSE " ANGEWANDT WERDEN DÜRFEN.
Rechtsgebiete:EGKS-Statut, Beamtenstatut, Verordnung Nr. 259/68 EWG
Vorschriften:EGKS-Statut Art. 42, Beamtenstatut Art. 50, Beamtenstatut Art. 99, Verordnung Nr. 259/68 EWG Art. 4 Abs. 1,
Stichworte:1. BEAMTE - BESOLDUNGSGRUPPE UND DIENSTPOSTEN - GLEICHWERTIGKEIT - ANSPRUCH DER BEAMTEN, , ( STATUT DER BEAMTEN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN, ART. 5, 7 ), , 2. BEAMTE - GENERALDIREKTION - DIENSTPOSTEN - UNTERSCHIEDLICHKEIT - ZU FORDERNDE ANPASSUNGSFÄHIGKEIT, , 3. BEAMTE - DIENSTPOSTEN - EINVERSTÄNDNIS - ERFORDERLICHE FÄHIGKEITEN - FEHLEN, DAS DER BETROFFENE GELTEND MACHT - AUSSCHEIDEN AUS DEM DIENST - STELLENENTHEBUNG - ANSPRUCH AUF ANWENDUNG DIESER REGELUNGEN - NICHTBESTEHEN,

Volltext

Um den Volltext vom EUGH – Urteil vom 28.05.1970, Aktenzeichen: 36-69 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/eugh/eugh-urteil-vom-28-05-1970-az-36-69

"EUGH - 28.05.1970, 36-69" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN