JuraForum.de > Urteile > EUGH > Urteil vom 28.03.1985, Aktenzeichen: 275/83
| Leitsatz: | Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg 1. EIN MITGLIEDSTAAT KANN SICH NICHT AUF BESTIMMUNGEN , ÜBUNGEN ODER UMSTÄNDE SEINER INTERNEN RECHTSORDNUNG BERUFEN , UM DIE NICHTBEACHTUNG DER SICH AUS DEM GEMEINSCHAFTSRECHT ERGEBENDEN VERPFLICHTUNGEN ZU RECHTFERTIGEN. 2. BEHÄLT EIN MITGLIEDSTAAT VON DEN GESETZLICHEN ALTERSRENTEN , ALTERSRUHEGELDERN , RUHEGEHÄLTERN UND HINTERBLIEBENENRENTEN VON GEMEINSCHAFTSANGEHÖRIGEN , DIE IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT WOHNEN , BEITRAEGE EIN , SO VERSTÖSST ER DAMIT GEGEN DIE VERPFLICHTUNGEN AUS ARTIKEL 33 DER VERORDNUNG NR. 1408/71. |
| Rechtsgebiete: | EWGV 1408/71, EWGVtr |
| Vorschriften: | EWGV 1408/71 Art. 33, EWGVtr Art. 169, |
| Stichworte: | 1. MITGLIEDSTAATEN - VERPFLICHTUNGEN - VERSTOSS - RECHTFERTIGUNG - UNZULÄSSIGKEIT, , ( EWG-VERTRAG , ARTIKEL 169 ), , 2. SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - KRANKENVERSICHERUNG - BEITRAEGE ZU LASTEN VON RENTENBEZIEHERN - EINBEHALTUNG VON BEITRAEGEN VON DEN RENTEN VON GEMEINSCHAFTSANGEHÖRIGEN , DIE IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT WOHNEN - UNZULÄSSIGKEIT, , ( VERORDNUNG DES RATES NR. 1408/71 , ARTIKEL 33 ), |
Um den Volltext vom EUGH – Urteil vom 28.03.1985, Aktenzeichen: 275/83 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"EUGH - 28.03.1985, 275/83" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum