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JuraForum.deUrteileEUGHUrteil vom 28.02.1978, Aktenzeichen: 85/77 



EUGH – Aktenzeichen: 85/77

Urteil vom 28.02.1978


Leitsatz:Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

DEM VERTRAG UND DEM ABGELEITETEN GEMEINSCHAFTSRECHT KANN EINE ALLGEMEINE UND EINHEITLICHE GEMEINSCHAFTLICHE DEFINITION DES ' ' LANDWIRTSCHAFTLICHEN BETRIEBES ' ' , DIE IM GESAMTEN GELTUNGSBEREICH DER RECHTSVORSCHRIFTEN ÜBER DIE LANDWIRTSCHAFTLICHE ERZEUGUNG ANWENDBAR WÄRE , NICHT ENTNOMMEN WERDEN. ES OBLIEGT DEN GEMEINSCHAFTSORGANEN , GEGEBENENFALLS FÜR DIE ZWECKE EINER AUS DEM VERTRAG ABGELEITETEN REGELUNG EINE SOLCHE DEFINITION DES LANDWIRTSCHAFTLICHEN BETRIEBES ZU ERARBEITEN.
Rechtsgebiete:EWGV
Vorschriften:EWGV Art. 38,
Stichworte:LANDWIRTSCHAFT - LANDWIRTSCHAFTLICHER BETRIEB - BEGRIFF - EINHEITLICHE GEMEINSCHAFTLICHE DEFINITION - FEHLEN - AUFGABEN DER GEMEINSCHAFTSORGANE,

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