JuraForum.de > Urteile > EUGH > Urteil vom 28.02.1978, Aktenzeichen: 85/77
| Leitsatz: | Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg DEM VERTRAG UND DEM ABGELEITETEN GEMEINSCHAFTSRECHT KANN EINE ALLGEMEINE UND EINHEITLICHE GEMEINSCHAFTLICHE DEFINITION DES ' ' LANDWIRTSCHAFTLICHEN BETRIEBES ' ' , DIE IM GESAMTEN GELTUNGSBEREICH DER RECHTSVORSCHRIFTEN ÜBER DIE LANDWIRTSCHAFTLICHE ERZEUGUNG ANWENDBAR WÄRE , NICHT ENTNOMMEN WERDEN. ES OBLIEGT DEN GEMEINSCHAFTSORGANEN , GEGEBENENFALLS FÜR DIE ZWECKE EINER AUS DEM VERTRAG ABGELEITETEN REGELUNG EINE SOLCHE DEFINITION DES LANDWIRTSCHAFTLICHEN BETRIEBES ZU ERARBEITEN. |
| Rechtsgebiete: | EWGV |
| Vorschriften: | EWGV Art. 38, |
| Stichworte: | LANDWIRTSCHAFT - LANDWIRTSCHAFTLICHER BETRIEB - BEGRIFF - EINHEITLICHE GEMEINSCHAFTLICHE DEFINITION - FEHLEN - AUFGABEN DER GEMEINSCHAFTSORGANE, |
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"EUGH - 28.02.1978, 85/77" © JuraForum.de — 2003-2012
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