( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileEUGHUrteil vom 27.10.1998, Aktenzeichen: C-4/97 



EUGH – Aktenzeichen: C-4/97

Urteil vom 27.10.1998


Leitsatz:Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Die Richtlinie 69/335 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital in der Fassung der Richtlinie 85/303 verbietet es nicht, von Kapitalgesellschaften eine Steuer wie die Steuer auf das Nettovermögen der Unternehmen zu erheben.

Eine solche Steuer ist, da sie im Unterschied zur Gesellschaftsteuer, die auf das Ansammeln von Kapital erhoben wird, keinen Vorgang voraussetzt, der eine Übertragung von Kapital oder Gegenständen umfasste, und da sie zur Besteuerungsgrundlage neben dem gezeichneten Kapital den Gesamtbetrag mehrerer Rechnungspositionen hat, weder eine Gesellschaftsteuer noch eine Steuer mit den Merkmalen einer Gesellschaftsteuer.
Rechtsgebiete:Richtlinie 69/335/EWG
Vorschriften:Richtlinie 69/335/EWG,
Stichworte:Richtlinie 69/335 Art. 4 , Richtlinie 69/335 Art. 10 Buchst. a , Richtlinie 69/335 Art. 10 Buchst. b, Steuerrecht - Harmonisierung - Indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital - Richtlinie 69/335 - Gesellschaftsteuer und Steuer, die die gleichen Merkmale wie eine solche Steuer aufweist - Begriff - Steuer auf das Nettovermögen der Unternehmen - Ausschluß, , (Richtlinie 69/335 des Rates, Artikel 4 und 10 Buchstaben a und b),

Volltext

Um den Volltext vom EUGH – Urteil vom 27.10.1998, Aktenzeichen: C-4/97 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/eugh/eugh-urteil-vom-27-10-1998-az-c-497

"EUGH - 27.10.1998, C-4/97" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN