JuraForum.de > Urteile > EUGH > Urteil vom 27.10.1998, Aktenzeichen: C-152/97
| Leitsatz: | Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg Die Richtlinie 69/335 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital in der durch die Richtlinie 85/303 geänderten Fassung verbietet nicht, daß eine Registersteuer bei der Übernahme von Gesellschaften durch eine andere Gesellschaft erhoben wird, die bereits alle Aktien und Anteile der übernommenen Gesellschaften besitzt. Ein solcher Übernahmevorgang kann nicht unter eine der Fallgestaltungen subsumiert werden, die in Artikel 4 der Richtlinie beschrieben sind, auf den Artikel 10 Buchstaben a und b verweist. Dieser Vorgang, der nicht zu einer Erhöhung des Gesellschaftskapitals der übernehmenden Gesellschaft führt und für den keine Rechte als Gegenleistung gewährt wurden, wie sie Gesellschaftern gewährt werden, wie z. B. Stimmrecht, Recht auf Gewinnbeteiligung oder auf Liquidationserlöse, fällt nicht unter Artikel 4 Absatz 1 Buchstaben c und d der Richtlinie. Er fällt auch nicht unter Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b, da die Erhöhung des Gesellschaftsvermögens nicht in Leistungen eines Gesellschafters besteht. Im übrigen gilt das in Artikel 10 Buchstabe c der Richtlinie ausgesprochene Verbot, eine Steuer oder Abgabe auf die Eintragung oder eine der Ausübung einer Tätigkeit vorangehende sonstige Formalität zu erheben, der eine Gesellschaft aufgrund ihrer Rechtsform unterworfen werden kann, nicht für eine solche Registersteuer. |
| Rechtsgebiete: | Richtlinie 69/335/EWG |
| Vorschriften: | Richtlinie 69/335/EWG, |
| Stichworte: | Richtlinie 69/335 Art. 4 Abs. 1 Buchst. c , Richtlinie 69/335 Art. 4 Abs. 1 Buchst. d , Richtlinie 69/335 Art. 4 Abs. 2 Buchst. b , Richtlinie 69/335 Art. 10 Buchst. a, Richtlinie 69/335 Art. 10 Buchst. b, Richtlinie 69/335 Art. 10 Buchst. c, Steuerrecht - Harmonisierung - Indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital - Bei Kapitalgesellschaften erhobene Gesellschaftsteuer - Unanwendbarkeit auf Fusionen durch Übernahme einer Gesellschaft, die bereits alle Aktien der übernommenen Gesellschaft besitzt, , (Richtlinie 69/335 des Rates, Artikel 4 Absatz 1 Buchstaben c und d und Absatz 2 Buchstabe b sowie Artikel 10 Buchstaben a, b und c), |
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"EUGH - 27.10.1998, C-152/97" © JuraForum.de — 2003-2012
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