JuraForum.de > Urteile > EUGH > Urteil vom 27.10.1982, Aktenzeichen: 1/82
| Leitsatz: | Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg AUS DEN VORSCHRIFTEN DES EWG-VERTRAGS ÜBER DIE RECHTSMITTEL ERGIBT SICH , DASS DIESE DEM GERICHTSHOF KEINE ZUSTÄNDIGKEIT FÜR DIE ENTSCHEIDUNG ÜBER DIE DIREKTE KLAGE EINES EINZELNEN GEGEN EINEN MITGLIEDSTAAT ZUWEISEN. DIE KLAGE EINES BEAMTEN DER GEMEINSCHAFTEN AUF FESTSTELLUNG , DASS EIN MITGLIEDSTAAT GEGEN DIE BESTIMMUNGEN DES PROTOKOLLS ÜBER DIE VORRECHTE UND BEFREIUNGEN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN VERSTOSSEN HAT , IST SOMIT UNZULÄSSIG. |
| Rechtsgebiete: | EGKS-Protokoll, Fusionsvertrag |
| Vorschriften: | EGKS-Protokoll Art. 16, Fusionsvertrag Art. 30, |
| Stichworte: | ZUSTÄNDIGKEIT DES GERICHTSHOFES - KLAGE EINES EINZELNEN GEGEN EINEN MITGLIEDSTAAT - UNZUSTÄNDIGKEIT, , VORRECHTE UND BEFREIUNGEN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - BEAMTENKLAGE - KLAGE GEGEN EINEN MITGLIEDSTAAT - UNZUSTÄNDIGKEIT DES GERICHTSHOFES, |
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"EUGH - 27.10.1982, 1/82" © JuraForum.de — 2003-2012
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