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JuraForum.deUrteileEUGHUrteil vom 27.10.1982, Aktenzeichen: 1/82 



EUGH – Aktenzeichen: 1/82

Urteil vom 27.10.1982


Leitsatz:Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

AUS DEN VORSCHRIFTEN DES EWG-VERTRAGS ÜBER DIE RECHTSMITTEL ERGIBT SICH , DASS DIESE DEM GERICHTSHOF KEINE ZUSTÄNDIGKEIT FÜR DIE ENTSCHEIDUNG ÜBER DIE DIREKTE KLAGE EINES EINZELNEN GEGEN EINEN MITGLIEDSTAAT ZUWEISEN. DIE KLAGE EINES BEAMTEN DER GEMEINSCHAFTEN AUF FESTSTELLUNG , DASS EIN MITGLIEDSTAAT GEGEN DIE BESTIMMUNGEN DES PROTOKOLLS ÜBER DIE VORRECHTE UND BEFREIUNGEN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN VERSTOSSEN HAT , IST SOMIT UNZULÄSSIG.
Rechtsgebiete:EGKS-Protokoll, Fusionsvertrag
Vorschriften:EGKS-Protokoll Art. 16, Fusionsvertrag Art. 30,
Stichworte:ZUSTÄNDIGKEIT DES GERICHTSHOFES - KLAGE EINES EINZELNEN GEGEN EINEN MITGLIEDSTAAT - UNZUSTÄNDIGKEIT, , VORRECHTE UND BEFREIUNGEN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - BEAMTENKLAGE - KLAGE GEGEN EINEN MITGLIEDSTAAT - UNZUSTÄNDIGKEIT DES GERICHTSHOFES,

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