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JuraForum.deUrteileEUGHUrteil vom 27.09.2001, Aktenzeichen: C-16/00 



EUGH – Aktenzeichen: C-16/00

Urteil vom 27.09.2001


Leitsatz:Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1. Eingriffe einer Holding in die Verwaltung von Unternehmen, an denen sie Beteiligungen erworben hat, sind eine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des Artikels 4 Absatz 2 der Sechsten Richtlinie 77/388 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern, wenn sie Tätigkeiten darstellen, die gemäß Artikel 2 der Richtlinie der Mehrwertsteuer unterliegen, wie etwa das Erbringen von administrativen, finanziellen, kaufmännischen und technischen Dienstleistungen der Holding an ihre Tochtergesellschaften.

( vgl. Randnr. 22, Tenor 1 )

2. Die Kosten, die einer Holding für die bei Erwerb einer Beteiligung an einer Tochtergesellschaft erworbenen Dienstleistungen entstanden sind, gehören zu ihren allgemeinen Kosten und hängen deshalb grundsätzlich direkt und unmittelbar mit ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zusammen. Wenn die Holding deshalb sowohl Umsätze tätigt, für die ein Recht auf Vorsteuerabzug besteht, als auch Umsätze, für die dieses Recht nicht besteht, ergibt sich aus Artikel 17 Absatz 5 Unterabsatz 1 der Sechsten Richtlinie 77/388 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern, dass sie den Vorsteuerabzug nur für den Teil der Mehrwertsteuer vornehmen kann, der dem Betrag der erstgenannten Umsätze entspricht.

( vgl. Randnr. 35, Tenor 2 )

3. Dividenden aus Beteiligungen sind kein Entgelt für eine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne der Sechsten Richtlinie 77/388 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern und fallen daher nicht in den Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer.

( vgl. Randnrn. 41, 45, Tenor 3 )
Rechtsgebiete:Richtlinie 77/388/EWG
Vorschriften:Richtlinie 77/388/EWG,
Stichworte:1. Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Wirtschaftliche Tätigkeiten im Sinne von Artikel 4 der Sechsten Richtlinie - Eingriff einer Holdinggesellschaft in die Verwaltung ihrer Tochtergesellschaften - Einbeziehung bei Ausübung von Tätigkeiten, die gemäß Artikel 2 der Richtlinie der Mehrwertsteuer unterliegen, , (Richtlinie des Rates 77/388, Artikel 2 und 4 Absatz 2), , 2. Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Vorsteuerabzug - Holding, die sowohl besteuerte als auch steuerfreie Umsätze tätigt - Ausgaben für Leistungen, die bei Erwerb einer Beteiligung an einem Tochterunternehmen erworben wurden - Recht auf Vorsteuerabzug - Voraussetzungen, , (Richtlinie des Rates 77/388, Artikel 17 Absätze 2, 3 und 5), , 3. Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Sechste Richtlinie - Anwendungsbereich - Bezug von Dividenden - Ausschluss, , (Richtlinie des Rates 77/388, Artikel 2),

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