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JuraForum.deUrteileEUGHUrteil vom 27.09.1988, Aktenzeichen: 165/87 



EUGH – Aktenzeichen: 165/87

Urteil vom 27.09.1988


Leitsatz:Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1. Die Zuständigkeit des Rates für den Beschluß, das Internationale Übereinkommen über das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung der Waren abzuschließen, das von den Vertragsparteien für ihre Zolltarif - und Statistiknomenklaturen verwendet werden soll, beruhte auf den Artikeln 28 und 113 EWG-Vertrag.

Der Rat verfügt nämlich im Zolltarifbereich über eine allgemeine Zuständigkeit, die als solche sowohl unter Artikel 28 als auch unter Artikel 113 EWG-Vertrag fällt, da sie nicht davon abhängig ist, ob die Änderung der Sätze des gemeinsamen Zolltarifs autonom ( Artikel 28 ) oder im Rahmen von Zollabkommen oder anderen Maßnahmen der gemeinsamen Handelspolitik ( Artikel 113 ) erfolgt ist. Die Artikel 28 und 113 EWG-Vertrag stellen zusammen die geeignete Rechtsgrundlage für die Festlegung einer Zolltarifnomenklatur dar, die für die Erhebung der Zölle unerläßlich ist.

Die Zuständigkeit des Rates für die Festlegung einer Statistiknomenklatur für den Aussenhandel der Gemeinschaft ergibt sich aus Artikel 113 EWG-Vertrag, da die Aussenhandelsstatistiken, ebenso wie die dazugehörende Nomenklatur, ein unentbehrliches Instrument einer Handelspolitik darstellen.

2. Die Tatsache, daß ein Rechtsakt, den ein Organ erlassen will, einen anderen, auf Artikel 235 gestützten Rechtsakt berühren kann, bedeutet nicht zwangsläufig, daß auf diese Bestimmung als Rechtsgrundlage zurückgegriffen werden muß. Dieser Rückgriff kommt nur in Betracht, wenn das betreffende Organ seine Zuständigkeit auf keine andere Vertragsbestimmung stützen kann.

3. Da der Rat jederzeit berechtigt ist, das Parlament anzuhören, kann der Umstand, daß eine solche Anhörung stattgefunden hat, obwohl sie nicht obligatorisch war, und Auswirkungen auf den Inhalt des erlassenen Rechtsakts haben konnte, anders als im umgekehrten Falle der Nichtbeachtung der Anhörungspflicht nicht als rechtsfehlerhaft angesehen werden.
Rechtsgebiete:EWGV
Vorschriften:EWGV Art. 173 Abs. 1, EWGV Art. 235, EWGV Art. 113, EWGV Art. 28,
Stichworte:1. Gemeinsamer Zolltarif - Festlegung einer Zolltarif - und Statistiknomenklatur für Waren - Zuständigkeit des Rates zum Abschluß eines internationalen Übereinkommens - Rechtsgrundlage - Artikel 28 und 113 EWG-Vertrag, , ( EWG-Vertrag, Artikel 28 und 113, Beschluß 87/369 des Rates ), , 2. EWG-Vertrag - Artikel 235 - Bedeutung, , 3. Handlungen der Organe - Verfahren der Ausarbeitung - Anhörung des Parlaments - Anhörung bei fehlender Anhörungspflicht - Rechtmässigkeit,

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