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JuraForum.deUrteileEUGHUrteil vom 27.09.1979, Aktenzeichen: 23-79 



EUGH – Aktenzeichen: 23-79

Urteil vom 27.09.1979


Leitsatz:Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1. ZIFFER 1 DES PROTOKOLLS ÜBER DEN INNERDEUTSCHEN HANDEL UND DIE DAMIT ZUSAMMENHÄNGENDEN FRAGEN , DAS DEM EWG-VERTRAG ALS ANLAGE BEIGEFÜGT IST , SOLL DIE BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND VON DER VERPFLICHTUNG ENTBINDEN , AUF DEN INNERDEUTSCHEN HANDEL DAS GEMEINSCHAFTSRECHT ANZUWENDEN. DAMIT GILT FÜR DIE DEUTSCHE DEMOKRATISCHE REPUBLIK ALS EIN NICHT ZUR GEMEINSCHAFT GEHÖRENDES GEBIET , DAS ABER IM VERHÄLTNIS ZUR BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND AUCH NICHT DEN CHARAKTER EINES DRITTLANDS HAT , EINE SONDERREGELUNG.

DAFÜR , DASS EINE WARE DEM INNERDEUTSCHEN HANDEL IM SINNE DES PROTOKOLLS ZUZURECHNEN IST , IST ES ERFORDERLICH , ABER AUCH AUSREICHEND , DASS SIE IN DER DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK IN DEN FREIEN VERKEHR ÜBERFÜHRT WIRD , OHNE SICH ZUVOR NACH DEM VERLASSEN DES GEBIETS DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND IN EINEM DRITTLAND IM FREIEN VERKEHR BEFUNDEN ZU HABEN.

2. DER BEGRIFF ' ' AUSFUHR ' ' IN DEN GEMEINSCHAFTSRECHTLICHEN BESTIMMUNGEN ÜBER DIE ERSTATTUNGEN BEI DER AUSFUHR VON LANDWIRTSCHAFTLICHEN ERZEUGNISSEN , DIE EINER GEMEINSAMEN MARKTORGANISATION UNTERLIEGEN , IST DAHIN AUSZULEGEN , DASS ER HANDELSGESCHÄFTE NICHT ERFASST , DIE ZUM INNERDEUTSCHEN HANDEL IM SINNE DES PROTOKOLLS ÜBER DEN INNERDEUTSCHEN HANDEL GEHÖREN.
Rechtsgebiete:Gemeinschaftsrechtliche Bestimmungen über die Erstattungen bei der Ausfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die einer gemeinsamen Marktorganisation unterliegen, Ziffer 1 des Protokolls über den innerdeutschen Handel und die damit zusammenhängenden Fragen
Vorschriften:Gemeinschaftsrechtliche Bestimmungen über die Erstattungen bei der Ausfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die einer gemeinsamen Marktorganisation unterliegen, Ziffer 1 des Protokolls über den innerdeutschen Handel und die damit zusammenhängenden Fragen,
Stichworte:1. EWG - PROTOKOLL ÜBER DEN INNERDEUTSCHEN HANDEL - GEGENSTAND - GELTUNGSVORAUSSETZUNGEN - UNMITTELBARE ÜBERFÜHRUNG VON WAREN AUS DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND IN DEN FREIEN VERKEHR DER DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK, , ( EWG-VERTRAG , PROTOKOLL ÜBER DEN INNERDEUTSCHEN HANDEL , ZIFFER 1 ), , 2. LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATION - AUSFUHRERSTATTUNGEN - AUSFUHR - BEGRIFF - HANDELSGESCHÄFTE , DIE ZUM INNERDEUTSCHEN HANDEL GEHÖREN - AUSSCHUSS,

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