JuraForum.de > Urteile > EUGH > Urteil vom 27.06.1973, Aktenzeichen: 71-72
| Leitsatz: | Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg 1. UNTER DEM AUSDRUCK " MITTEILUNG AN DEN BEAMTEN " VERSTEHT ARTIKEL 91 DES STATUTS EINE SCHRIFTLICHE BEKANNTGABE AN DEN BETROFFENEN BEAMTEN, WIE DIES ARTIKEL 25 FÜR JEDE EINZELFALLREGELUNG VERLANGT. 2. WENN DER EMPFÄNGER BESTREITET, DIE RECHTSGRUNDLOSIGKEIT DER ZAHLUNG GEKANNT ZU HABEN, BEDARF ES FÜR DIE ZWEITE ALTERNATIVE DES ARTIKELS 85 EINER UNTERSUCHUNG DER UMSTÄNDE, UNTER DENEN DIE LEISTUNG ERBRACHT WURDE, UM FESTZUSTELLEN, OB DER MANGEL DES RECHTLICHEN GRUNDES OHNE WEITERES HÄTTE AUFFALLEN MÜSSEN. |
| Rechtsgebiete: | EWG/EAG BeamtStat, Allgemeine Durchführungsbestimmungen für die Gewährung der Erziehungszulage |
| Vorschriften: | EWG/EAG BeamtStat Art. 90, EWG/EAG BeamtStat Art. 91 Abs. 2, EWG/EAG BeamtStat Art. 85, Allgemeine Durchführungsbestimmungen für die Gewährung der Erziehungszulage Art. 8, |
| Stichworte: | 1. BEAMTE - RECHTSSTREITIGKEITEN MIT DER VERWALTUNG - KLAGE - FRIST - BEGINN - INDIVIDÜLLE MASSNAHME - BEKANNTGABE AN DEN BETROFFENEN - BEGRIFF, , ( BEAMTENSTATUT, ARTIKEL 91 ), , 2. BEAMTE - RÜCKFORDERUNG RECHTSGRUNDLOS GEZAHLTER BETRAEGE - RECHTSGRUNDLOSIGKEIT DER ZAHLUNG - KENNTNIS DES EMPFÄNGERS - BESTREITEN - NACHWEIS - FEHLEN - UNTERSUCHUNG DER UMSTÄNDE, UNTER DENEN DIE ZAHLUNG ERBRACHT WURDE, , ( BEAMTENSTATUT, ARTIKEL 85 ), |
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"EUGH - 27.06.1973, 71-72" © JuraForum.de — 2003-2012
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