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JuraForum.deUrteileEUGHUrteil vom 27.04.1994, Aktenzeichen: C-393/92 



EUGH – Aktenzeichen: C-393/92

Urteil vom 27.04.1994


Leitsatz:Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1. Ein nationales Gericht, das in einem gesetzlich vorgesehenen Fall über einen Einspruch gegen einen Schiedsspruch entscheidet, ist als einzelstaatliches Gericht im Sinne von Artikel 177 EWG-Vertrag anzusehen, auch wenn es aufgrund der Schiedsvereinbarung zwischen den Parteien als Schiedsrichter nach billigem Ermessen zu entscheiden hat. Obwohl dieses Gericht nach Billigkeit zu entscheiden hat, ist es nämlich nach den Grundsätzes des Vorrangs und der Einheitlichkeit der Anwendung des Gemeinschaftsrechts in Verbindung mit Artikel 5 EWG-Vertrag verpflichtet, die Vorschriften des Gemeinschaftsrechts, insbesondere diejenigen auf dem Gebiet des Wettbewerbs, zu beachten.

2. Die Anwendung des Artikels 37 EWG-Vertrag, der sich auf staatliche Handelsmonopole bezieht, setzt einen Sachverhalt voraus, in dem die nationalen Behörden in der Lage sind, den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu kontrollieren oder zu lenken oder ihn über eine zu diesem Zweck geschaffene Einrichtung oder ein auf andere Rechtsträger übertragenes Monopol merklich zu beeinflussen.

Nicht unter diesen Artikel, sondern unter Artikel 85 EWG-Vertrag fällt ein Sachverhalt, in dem ein regionales Stromversorgungsunternehmen, auch wenn es Inhaber einer nicht ausschließlichen Konzession für die Stromversorgung im Konzessionsgebiet ist, den lokalen Stromversorgungsunternehmen durch eine Klausel über die ausschließliche Abnahme verbietet, Elektrizität einzuführen. Die betreffenden Verträge sind nämlich nicht zwischen einem Träger öffentlicher Gewalt und dem regionalen Versorgungsunternehmen, sondern zwischen diesem und den lokalen Versorgungsunternehmen geschlossen worden. Diese Verträge legen die Bedingungen für die Lieferung von Elektrizität fest und bewirken nicht, daß die dem regionalen Unternehmen erteilte Konzession für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe auf die lokalen Versorgungsunternehmen übergeht, wobei diese Bedingungen, insbesondere die Klausel über die ausschließliche Abnahme, ihre Grundlage in den Verträgen zwischen den Versorgungsunternehmen haben und kein Bestandteil der vom Staat erteilten Gebietskonzession sind.

3. Artikel 85 EWG-Vertrag verbietet es einem regionalen Stromversorgungsunternehmen, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Klausel über die ausschließliche Abnahme zu verwenden, die es einem lokalen Versorgungsunternehmen untersagt, für die öffentliche Versorgung bestimmte Elektrizität einzuführen, wenn diese Klausel in Anbetracht ihres wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhangs, d. h. des Bestehens anderer gleichartiger Ausschließlichkeitsvereinbarungen und der kumulierten Wirkung dieser Vereinbarungen, den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigt.

Auch Artikel 86 EWG-Vertrag verbietet die Verwendung einer solchen Klausel, wenn das betreffende Unternehmen zu einer Unternehmensgruppe gehört, die eine kollektive beherrschende Stellung auf einem wesentlichen Teil des Gemeinsamen Marktes innehat.

Die Verwendung dieser Klausel fällt jedoch nach Artikel 90 Absatz 2 EWG-Vertrag insoweit nicht unter dieses doppelte Verbot, als die Wettbewerbsbeschränkung, die sie bewirkt, erforderlich ist, um dem Unternehmen die Wahrnehmung seiner im allgemeinen Interesse liegenden Aufgabe zu ermöglichen. Dabei hat das nationale Gericht, dessen Sache es ist, zu beurteilen, ob diese Wettbewerbsbeschränkung erforderlich ist, die wirtschaftlichen Voraussetzungen, unter denen das Unternehmen aufgrund der für es bestehenden Zwänge tätig wird, u. a. die Kosten, die es zu tragen hat, und die - insbesondere umweltrechtlichen - Vorschriften zu berücksichtigen, die es zu beachten hat.
Rechtsgebiete:EWG-Vertrag
Vorschriften:EWG-Vertrag Art. 5, EWG-Vertrag Art. 37, EWG-Vertrag Art. 85 Abs. 1, EWG-Vertrag Art. 86, EWG-Vertrag Art. 90 Abs. 2, EWG-Vertrag Art. 177,
Stichworte:1. Vorabentscheidungsverfahren - Anrufung des Gerichtshofes - Einzelstaatliches Gericht im Sinne des Artikels 177 EWG-Vertrag - Begriff - Gericht, das über einen Einspruch gegen ein Schiedsurteil nach billigem Ermessen entscheidet, , (EWG-Vertrag, Artikel 5 und 177), , 2. Staatliche Handelsmonopole - Begriff - Kontrolle der Handelsströme zwischen Mitgliedstaaten durch die staatlichen Behörden - Einem regionalen Versorgungsunternehmen erteilte Konzession für die Stromversorgung - Zwischen regionalen und lokalen Versorgungsunternehmen vereinbarte Klausel über ausschließliche Abnahme - Ausschluß, , (EWG-Vertrag, Artikel 37), , 3. Wettbewerb - Unternehmen, die mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut sind - Geltung der Vorschriften des Vertrages - Grenzen - Stromversorgung - Regionales Versorgungsunternehmen, das gegenüber den lokalen Versorgungsunternehmen eine Klausel über die ausschließliche Abnahme verwendet, die Einfuhren ausschließt - Zulässigkeit - Voraussetzungen, , (EWG-Vertrag, Artikel 85 Absatz 1, 86 und 90 Absatz 2),

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