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JuraForum.deUrteileEUGHUrteil vom 27.03.1990, Aktenzeichen: 372/88 



EUGH – Aktenzeichen: 372/88

Urteil vom 27.03.1990


Leitsatz:Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1. Das den Milk Marketing Boards nach Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung Nr. 804/68 in der Fassung der Verordnung Nr. 1421/78 zustehende ausschließliche Recht zum Ankauf von Milch erfasst unter den Voraussetzungen, die in der Verordnung Nr. 1422/78 über die Gewährung bestimmter Sonderrechte für Milcherzeugerorganisationen im Vereinigten Königreich und in der Verordnung Nr. 1565/79 zur Festlegung der entsprechenden Durchführungsbestimmungen festgelegt sind, auch pasteurisierte Milch.

2. Ein Milk Marketing Board ist nach Gemeinschaftsrecht befugt, bei einem Erzeuger, der in einem bestimmten Gebiet des Vereinigten Königreichs pasteurisierte Milch herstellt und sie an einen anderen als den Board im Einzel -, im Semi-Einzel - oder im Großhandel absetzt, Beiträge zu erheben, wenn diese Beiträge den in Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung Nr. 1422/78 festgelegten Erfordernissen der Verhältnismässigkeit entsprechen. Bei einem Verstoß gegen die Vorschriften der maßgebenden Milchvermarktungsregelung kann der Board einem solchen Erzeuger finanzielle Lasten auferlegen, falls diese Lasten den allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts, insbesondere dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit, entsprechen.
Stichworte:1. Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Milch - und Milcherzeugnisse - Sonderrechte der Milk Marketing Boards - Ankauf der erzeugten und in unverarbeitetem Zustand auf den Markt gebrachten Milch - Begriff - Pasteurisierte Milch - Einbeziehung, , ( Verordnungen Nr. 804/68 des Rates, Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe a in der Fassung der Verordnung Nr. 1421/78 und Nr. 1422/78 des Rates, Verordnung Nr. 1565/79 der Kommission ), , 2. Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Milch - und Milcherzeugnisse - Sonderrechte der Milk Marketing Boards - Erzeuger, die die Milch anders als durch Verkauf an den Board vermarkten - Erhebung von Beiträgen und anderen finanziellen Lasten durch den Board - Zulässigkeit - Voraussetzungen - Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismässigkeit, , ( Verordnung Nr. 1422/78 des Rates, Artikel 5 Absatz 3 ),

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