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JuraForum.deUrteileEUGHUrteil vom 27.02.2002, Aktenzeichen: C-6/00 



EUGH – Aktenzeichen: C-6/00

Urteil vom 27.02.2002


Leitsatz:Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1. Nach dem durch die Verordnung Nr. 259/93 zur Überwachung und Kontrolle der Verbringung von Abfällen in der, in die und aus der Europäischen Gemeinschaft in der Fassung der Entscheidung 98/368 eingeführten System, insbesondere nach deren Artikeln 26 und 30 Absatz 1, darf die zuständige Behörde am Versandort nach Artikel 2 Buchstabe c der Verordnung prüfen, ob eine geplante Verbringung, die in der Notifizierung als Verbringung von zur Verwertung bestimmten Abfällen" eingestuft ist, dieser Zuordnung tatsächlich entspricht, und muss dieser Verbringung durch Erhebung eines auf diese unzutreffende Zuordnung gestützten Einwandes innerhalb der Frist des Artikels 7 Absatz 2 der Verordnung entgegentreten.

( vgl. Randnrn. 40-41, 50, Tenor 1 )

2. Die Einbringung von Abfällen in ein stillgelegtes Bergwerk stellt nicht zwingend eine Beseitigung im Sinne des Verfahrens D 12 des Anhangs II A der Richtlinie 75/442 über Abfälle in der Fassung der Richtlinie 91/156 und der Entscheidung 96/350 dar. Diese Einbringung muss je nach Einzelfall beurteilt werden, um festzustellen, ob es sich um eine Beseitigung oder um eine Verwertung im Sinne der Richtlinie handelt; ein und dasselbe Verfahren kann nicht gleichzeitig als Beseitigung und Verwertung eingestuft werden. Eine solche Einbringung stellt eine Verwertung dar, wenn ihr Hauptzweck darauf gerichtet ist, dass die Abfälle eine sinnvolle Aufgabe erfuellen können, indem sie andere Materialien ersetzen, die für diese Aufgabe hätten verwendet werden müssen.

( vgl. Randnrn. 63, 71, Tenor 2 )
Stichworte:1. Umwelt - Abfälle - Verordnung Nr. 259/93 über die Verbringung von Abfällen - Zuordnung des Verbringungsvorhabens durch die notifizierende Person - Befugnis der Behörde am Versandort zur Prüfung der Zuordnung (Beseitigung oder Verwertung) und zur Erhebung eines Einwandes gegen eine Verbringung, die auf eine unzutreffende Zuordnung gestützt ist, , (Verordnung Nr. 259/93 des Rates, Artikel 2 Buchstabe c, 7 Absatz 2, 26 und 30 Absatz 1), , 2. Umwelt - Abfälle - Richtlinie 75/442 über Abfälle - Anhänge II A und II B - Unterscheidung zwischen Beseitigungsverfahren und Verwertungsverfahren - Einbringung von Abfällen in ein stillgelegtes Bergwerk - Einstufung je nach Einzelfall, , (Richtlinie 75/442 des Rates, Anhänge II A, Verfahren D 12, und II B),

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