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JuraForum.deUrteileEUGHUrteil vom 27.02.2002, Aktenzeichen: C-302/00 



EUGH – Aktenzeichen: C-302/00

Urteil vom 27.02.2002


Leitsatz:Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1. Ein Mitgliedstaat, der ein System aufrechterhält, das für alle unter derselben Marke verkauften Zigaretten einen Mindestreferenzpreis vorschreibt, verstößt selbst dann, wenn dieser Mindestpreis nicht unmittelbar, sondern mittelbar über den für eine andere Ware dieser Marke geltenden Preis festgelegt wird, gegen seine Verpflichtungen aus Artikel 9 Absatz 1 der Richtlinie 95/59 über die anderen Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer in ihrer durch die Richtlinie 1999/81 geänderten Fassung, wonach die Hersteller und die Einführer die Kleinverkaufshöchstpreise frei bestimmen. Die Festsetzung eines Kleinverkaufsmindestpreises durch staatliche Stellen beschränkt unweigerlich die Freiheit der Hersteller und Einführer, ihren Kleinverkaufshöchstpreis festzusetzen, da dieser jedenfalls nicht unter dem vorgeschriebenen Mindestpreis liegen kann.

( vgl. Randnrn. 14-17, 35 und Tenor )

2. Ein Mitgliedstaat, der ein System aufrechterhält, das eine unterschiedliche Besteuerung dunkler und heller Zigaretten vorsieht, verstößt gegen seine Verpflichtungen aus den Artikeln 8 Absatz 2 und 16 Absatz 5 der Richtlinie 95/59 über die anderen Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer in ihrer durch die Richtlinie 1999/81 geänderten Fassung und aus Artikel 2 der Richtlinie 92/79 zur Annäherung der Verbrauchsteuern auf Zigaretten, die die Anwendung einer einzigen pauschalen und für alle Zigaretten gleichen Mindestverbrauchsteuer vorsehen.

( vgl. Randnrn. 20, 34-35 und Tenor )

3. Ein Mitgliedstaat, der ein System aufrechterhält, das zum Nachteil heller Zigaretten eine unterschiedliche Besteuerung für praktisch ausschließlich in diesem Mitgliedstaat hergestellte dunkle und überwiegend eingeführte helle Zigaretten vorsieht, verstößt gegen seine Verpflichtungen aus Artikel 95 Absatz 1 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 90 Absatz 1 EG).

( vgl. Randnrn. 29, 34-35 und Tenor )
Rechtsgebiete:Richtlinie 95/59/EG des Rates vom 27. November 1995 über die anderen Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer in der durch die Richtlinie 1999/81/EG des Rates vom 29. Juli 1999 geänderten Fassung, Richtlinie 92/79/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Annäherung der Verbrauchsteuern auf Zigaretten, EGV, Gesetz Nr. 97-1269 vom 30. Dezember 1997 über das Finanzgesetz 1998 (Frankreich)
Vorschriften:Richtlinie 95/59/EG des Rates vom 27. November 1995 über die anderen Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer in der durch die Richtlinie 1999/81/EG des Rates vom 29. Juli 1999 geänderten Fassung Art. 8 Abs. 2, Richtlinie 95/59/EG des Rates vom 27. November 1995 über die anderen Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer in der durch die Richtlinie 1999/81/EG des Rates vom 29. Juli 1999 geänderten Fassung Art. 9 Abs. 1, Richtlinie 95/59/EG des Rates vom 27. November 1995 über die anderen Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer in der durch die Richtlinie 1999/81/EG des Rates vom 29. Juli 1999 geänderten Fassung Art. 16 Abs. 5, Richtlinie 92/79/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Annäherung der Verbrauchsteuern auf Zigaretten Art. 2, EGV Art. 90, Gesetz Nr. 97-1269 vom 30. Dezember 1997 über das Finanzgesetz 1998 (Frankreich) Art. 37 d,
Stichworte:1. Steuerrecht - Harmonisierung - Andere Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer - Richtlinie 95/59 - Bestimmung der Kleinverkaufshöchstpreise für Tabakwaren durch die staatlichen Stellen - Mindestreferenzpreis für alle unter einer Marke verkauften Zigaretten - Unzulässigkeit, , (Richtlinie 95/59 des Rates in ihrer durch die Richtlinie 1999/81 geänderten Fassung, Artikel 9 Absatz 1), , 2. Steuerrecht - Harmonisierung - Andere Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer - Richtlinien 92/79 und 95/59 - Unterschiedliche Besteuerung dunkler und heller Zigaretten - Unzulässigkeit, , (Richtlinie 92/79 des Rates, Artikel 2, und Richtlinie 95/59 des Rates in ihrer durch die Richtlinie 1999/81 geänderten Fassung, Artikel 8 Absatz 2 und 16 Absatz 5), , 3. Steuerrecht - Inländische Abgaben - Verbot der Ungleichbehandlung gleichartiger eingeführter und inländischer Waren - Unterschiedliche Besteuerung dunkler und heller Zigaretten - Unzulässigkeit, , (EG-Vertrag, Artikel 95 [nach Änderung jetzt Artikel 90 EG]),

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