( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileEUGHUrteil vom 26.10.1989, Aktenzeichen: 212/88 



EUGH – Aktenzeichen: 212/88

Urteil vom 26.10.1989


Leitsatz:Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Eine nationale Regelung, die die Einfuhr von aus Drittländern stammenden Waren aus einem Mitgliedstaat, in dem sie sich im freien Verkehr befinden, von der Erteilung einer Einfuhrlizenz abhängig macht, stellt eine nach Artikel 30 EWG-Vertrag verbotene mengenmässige Beschränkung dar, es sei denn, daß der Mitgliedstaat von der Kommission gemäß Artikel 115 EWG-Vertrag ermächtigt wurde, die betreffenden Erzeugnisse von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen. Fehlt es an einer solchen Ermächtigung, so dürfen die Mitgliedstaaten von dem Importeur nichts anderes als die Angabe des Ursprungs der Ware, wie er ihn kennt oder vernünftigerweise kennen kann, verlangen; sie können die Unterlassung oder Unrichtigkeit dieser Angabe mit strafrechtlichen Sanktionen belegen, jedoch nicht mit solchen, die für falsche Angaben vorgesehen sind, die zum Zweck der Tätigung verbotener Einfuhren gemacht werden, selbst wenn die falsche Angabe in Täuschungsabsicht gemacht wurde. Liegt eine solche Ermächtigung vor, so dürfen die Mitgliedstaaten in den Grenzen dieser Ermächtigung die ohne vorherige Lizenz getätigten Einfuhren mit den strafrechtlichen Sanktionen belegen, die für unangemeldete Einfuhren verbotener Waren vorgesehen sind; sie dürfen den Importeur verpflichten, den Ursprung der eingeführten Erzeugnisse anzugeben, und den Verstoß gegen diese Verpflichtung mit den strafrechtlichen Sanktionen belegen, die für falsche Angaben vorgesehen sind, die zum Zweck der Tätigung verbotener Einfuhren gemacht werden.
Rechtsgebiete:EWG-Vertrag, französischer Code des douanes
Vorschriften:EWG-Vertrag Art. 30, EWG-Vertrag Art. 115, französischer Code des douanes Art. 414,
Stichworte:Freier Warenverkehr - Mengenmässige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Im freien Verkehr befindliche Waren - Erfordernis einer Einfuhrlizenz - Verbot - Ausnahme - Ermächtigung durch die Kommission gemäß Artikel 115 - Anforderungen an die Angabe des Ursprungs und strafrechtliche Sanktionen - Zulässigkeit - Voraussetzungen, , ( EWG-Vertrag, Artikel 30 und 115 ),

Volltext

Um den Volltext vom EUGH – Urteil vom 26.10.1989, Aktenzeichen: 212/88 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/eugh/eugh-urteil-vom-26-10-1989-az-21288

"EUGH - 26.10.1989, 212/88" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN