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JuraForum.deUrteileEUGHUrteil vom 26.06.2001, Aktenzeichen: C-70/99 



EUGH – Aktenzeichen: C-70/99

Urteil vom 26.06.2001


Leitsatz:Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1. Ungeachtet weiterer Befugnisse, die ihr nach dem EG-Vertrag zustehen, um die Wahrung des Gemeinschaftsrechts durch die Mitgliedstaaten zu gewährleisten, kann die Kommission frei beurteilen, ob sie die Erhebung einer Vertragsverletzungsklage für zweckmäßig hält, ohne ihre Entscheidung rechtfertigen zu müssen; die Erwägungen, die für diese Wahl bestimmend sind, können die Zulässigkeit der Klage nicht beeinflussen. Der Gerichtshof hat lediglich zu prüfen, ob die behauptete Zuwiderhandlung grundsätzlich in dem gewählten Verfahren verfolgt werden kann.

( vgl. Randnr. 17 )

2. Eine nationale Regelung, die eine für innergemeinschaftliche Flüge höhere Abfertigungsabgabe als für Inlandsfluege und eine für innergemeinschaftliche Flüge höhere Sicherheitsabgabe als für bestimmte Inlandsfluege vorsieht, stellt eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs dar, die nach Artikel 59 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 49 EG) in Verbindung mit Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung Nr. 2408/92 über den Zugang von Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft zu Strecken des innergemeinschaftlichen Flugverkehrs, die darauf gerichtet ist, auf dem Gebiet des Luftverkehrs die Bedingungen für die Anwendung des Grundsatzes des freien Dienstleistungsverkehrs festzulegen, verboten ist. Artikel 59 EG-Vertrag steht nämlich unter dem Gesichtspunkt eines einheitlichen Marktes der Anwendung einer nationalen Regelung entgegen, die die Erbringung von Dienstleistungen zwischen Mitgliedstaaten gegenüber der Erbringung von Dienstleistungen innerhalb nur eines Mitgliedstaats erschwert.

( vgl. Randnrn. 22, 27, 38 )
Rechtsgebiete:EGV, Verordnung (EWG) Nr. 2408/92
Vorschriften:EGV Art. 59 a.F., Verordnung (EWG) Nr. 2408/92,
Stichworte:1. Vertragsverletzungsverfahren - Klagerecht der Kommission - Ermessensfrage - Gerichtliche Nachprüfung - Grenzen, , (EG-Vertrag, Artikel 169 [jetzt Artikel 226 EG]), , 2. Verkehr - Luftverkehr - Freier Dienstleistungsverkehr - Beschränkungen - Nationale Rechtsvorschriften, die für Inlandsfluege und innergemeinschaftliche Flüge unterschiedliche Flughafenabgaben vorsehen - Unzulässigkeit, , (EG-Vertrag, Artikel 59 [nach Änderung jetzt Artikel 49 EG], Verordnung Nr. 2408/92 des Rates, Artikel 3 Absatz 1),

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