JuraForum.de > Urteile > EUGH > Urteil vom 26.06.1990, Aktenzeichen: C-64/89
| Leitsatz: | Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg 1. Die nationalen Behörden müssen nach Artikel 4 der Verordnung Nr. 1573/80 zur Durchführung von Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung Nr. 1697/79 betreffend die Nacherhebung von Eingangs - oder Ausfuhrabgaben bei der Kommission keinen Antrag auf Entscheidung über ein Absehen von der Nacherhebung von Zöllen stellen, wenn sie das Vorliegen der Voraussetzungen nach diesem Artikel 5 Absatz 2 verneinen, selbst wenn der Betrag der nicht erhobenen Abgaben sich auf 2 000 ECU oder mehr beläuft. 2. Bei der Beurteilung, ob im Sinne von Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung Nr. 1697/79 betreffend die Nacherhebung von Eingangs - oder Ausfuhrabgaben ein "Irrtum der zuständigen Behörden" vorliegt, der "vom Abgabenschuldner nicht erkannt werden konnte", ist namentlich auf die Art des Irrtums, die Erfahrung des betreffenden Wirtschaftsteilnehmers und die von ihm aufgewandte Sorgfalt abzustellen. Es ist Sache des nationalen Gerichts, unter Zugrundelegung dieser Auslegung zu beurteilen, ob der Abgabenschuldner den für die Nichterhebung der Zölle ursächlichen Irrtum erkennen konnte. |
| Rechtsgebiete: | Verordnung (EWG) Nr. 1573/80 der vom 20. Juni 1980, Verordnung (EWG) Nr. 1697/79 vom 24. Juli 1979 |
| Vorschriften: | Verordnung (EWG) Nr. 1573/80 der vom 20. Juni 1980 Art. 4, Verordnung (EWG) Nr. 1697/79 vom 24. Juli 1979 Art. 5 Abs. 2, |
| Stichworte: | VO Nr. 1697/79 Art. 5 Abs. 2, VO Nr. 1573/80 Art. 4, 1. Eigene Mittel der Europäischen Gemeinschaften - Nacherhebung von Eingangs - oder Ausfuhrabgaben - Nicht erhobene Zölle in Höhe von 2 000 ECU oder mehr - Nationale Behörden, die die Nacherhebung durchführen wollen - Keine Verpflichtung, die Kommission damit zu befassen, , ( Verordnung Nr. 1697/79 des Rates, Artikel 5 Absatz 2, Verordnung Nr. 1573/80 der Kommission, Artikel 4 ), , 2. Eigene Mittel der Europäischen Gemeinschaften - Nacherhebung von Eingangs - oder Ausfuhrabgaben - Irrtum der Verwaltung, der "vom Abgabenschuldner nicht erkannt werden konnte" - Beurteilungskriterien, , ( Verordnung Nr. 1697/79 des Rates, Artikel 5 Absatz 2 ), |
Um den Volltext vom EUGH – Urteil vom 26.06.1990, Aktenzeichen: C-64/89 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"EUGH - 26.06.1990, C-64/89" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum