JuraForum.de > Urteile > EUGH > Urteil vom 26.05.1982, Aktenzeichen: 133/81
| Leitsatz: | Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg WIRD EINE KLAGE AUF VERSCHIEDENE VERPFLICHTUNGEN AUS EINEM VERTRETERVERTRAG GESTÜTZT , DER EINEN ARBEITNEHMER AN EIN UNTERNEHMEN BINDET , SO IST FÜR DIE ANWENDUNG VON ARTIKEL 5 NR. 1 DES ÜBER EINKOMMENS VOM 27. SEPTEMBER 1968 DIEJENIGE VERPFLICHTUNG ALS MASSGEBLICH ANZUSEHEN , DIE FÜR DIESEN VERTRAG CHARAKTERISTISCH IST. |
| Rechtsgebiete: | EuGVÜ |
| Vorschriften: | EuGVÜ Art. 5 Nr. 1, |
| Stichworte: | UEBEREINKOMMEN ÜBER DIE GERICHTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT UND DIE VOLLSTRECKUNG GERICHTLICHER ENTSCHEIDUNGEN - BESONDERE ZUSTÄNDIGKEITEN - GERICHT DES ERFÜLLUNGSORTES DER VERTRAGLICHEN VERPFLICHTUNG - KLAGEANSPRÜCHE , DIE AUF VERSCHIEDENE VERPFLICHTUNGEN AUS EINEM ARBEITSVERTRAG GESTÜTZT SIND - DIE FÜR DIE GERICHTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT MASSGEBLICHE VERPFLICHTUNG - VERPFLICHTUNG , DIE FÜR DEN BETREFFENDEN VERTRAG CHARAKTERISTISCH IST., , ( ÜBEREINKOMMEN VOM 27. SEPTEMBER 1968 , ARTIKEL 5 NR. 1 ), |
Um den Volltext vom EUGH – Urteil vom 26.05.1982, Aktenzeichen: 133/81 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"EUGH - 26.05.1982, 133/81" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum