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JuraForum.deUrteileEUGHUrteil vom 26.05.1982, Aktenzeichen: 133/81 



EUGH – Aktenzeichen: 133/81

Urteil vom 26.05.1982


Leitsatz:Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

WIRD EINE KLAGE AUF VERSCHIEDENE VERPFLICHTUNGEN AUS EINEM VERTRETERVERTRAG GESTÜTZT , DER EINEN ARBEITNEHMER AN EIN UNTERNEHMEN BINDET , SO IST FÜR DIE ANWENDUNG VON ARTIKEL 5 NR. 1 DES ÜBER EINKOMMENS VOM 27. SEPTEMBER 1968 DIEJENIGE VERPFLICHTUNG ALS MASSGEBLICH ANZUSEHEN , DIE FÜR DIESEN VERTRAG CHARAKTERISTISCH IST.
Rechtsgebiete:EuGVÜ
Vorschriften:EuGVÜ Art. 5 Nr. 1,
Stichworte:UEBEREINKOMMEN ÜBER DIE GERICHTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT UND DIE VOLLSTRECKUNG GERICHTLICHER ENTSCHEIDUNGEN - BESONDERE ZUSTÄNDIGKEITEN - GERICHT DES ERFÜLLUNGSORTES DER VERTRAGLICHEN VERPFLICHTUNG - KLAGEANSPRÜCHE , DIE AUF VERSCHIEDENE VERPFLICHTUNGEN AUS EINEM ARBEITSVERTRAG GESTÜTZT SIND - DIE FÜR DIE GERICHTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT MASSGEBLICHE VERPFLICHTUNG - VERPFLICHTUNG , DIE FÜR DEN BETREFFENDEN VERTRAG CHARAKTERISTISCH IST., , ( ÜBEREINKOMMEN VOM 27. SEPTEMBER 1968 , ARTIKEL 5 NR. 1 ),

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