JuraForum.de > Urteile > EUGH > Urteil vom 26.02.2008, Aktenzeichen: C-506/06
| Rechtsgebiete: | Richtlinie 92/85/EWG, Richtlinie 76/207/EWG |
| Vorschriften: | Richtlinie 92/85/EWG Art. 2 Buchst. a d, Richtlinie 76/207/EWG, |
| Stichworte: | Sozialpolitik - Richtlinie 92/85/EWG - Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz - Begriff der schwangeren Arbeitnehmerin - Verbot der Kündigung schwangerer Arbeitnehmerinnen während der Zeit vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende des Mutterschaftsurlaubs - Gekündigte Arbeitnehmerin, deren Eizellen zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung in vitro befruchtet, aber noch nicht in ihre Gebärmutter eingepflanzt worden waren - Richtlinie 76/207/EWG - Gleichbehandlung männlicher und weiblicher Arbeitnehmer - Arbeitnehmerin, die sich einer Behandlung zur In-vitro-Fertilisation unterzieht - Verbot der Kündigung - Umfang, |
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"EUGH - 26.02.2008, C-506/06" © JuraForum.de — 2003-2012
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