( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileEUGHUrteil vom 26.02.2008, Aktenzeichen: C-506/06 



EUGH – Aktenzeichen: C-506/06

Urteil vom 26.02.2008


Rechtsgebiete:Richtlinie 92/85/EWG, Richtlinie 76/207/EWG
Vorschriften:Richtlinie 92/85/EWG Art. 2 Buchst. a d, Richtlinie 76/207/EWG,
Stichworte:Sozialpolitik - Richtlinie 92/85/EWG - Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz - Begriff der schwangeren Arbeitnehmerin - Verbot der Kündigung schwangerer Arbeitnehmerinnen während der Zeit vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende des Mutterschaftsurlaubs - Gekündigte Arbeitnehmerin, deren Eizellen zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung in vitro befruchtet, aber noch nicht in ihre Gebärmutter eingepflanzt worden waren - Richtlinie 76/207/EWG - Gleichbehandlung männlicher und weiblicher Arbeitnehmer - Arbeitnehmerin, die sich einer Behandlung zur In-vitro-Fertilisation unterzieht - Verbot der Kündigung - Umfang,

Volltext

Um den Volltext vom EUGH – Urteil vom 26.02.2008, Aktenzeichen: C-506/06 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/eugh/eugh-urteil-vom-26-02-2008-az-c-50606

"EUGH - 26.02.2008, C-506/06" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN