JuraForum.de > Urteile > EUGH > Urteil vom 25.10.2001, Aktenzeichen: C-78/00
| Leitsatz: | Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg Ein Mitgliedstaat, der für eine Gruppe von Steuerpflichtigen, die ein Steuerguthaben aufweisen, die Erstattung des Mehrwertsteuerüberschusses durch die Zuteilung von Staatsanleihen vorsieht, verstößt gegen seine Verpflichtungen aus den Artikeln 17 und 18 der Sechsten Richtlinie 77/388 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern. Die Einzelheiten der Erstattung, die ein Mitgliedstaat nach Artikel 18 Absatz 4 der Sechsten Richtlinie festlegt, müssen es dem Steuerpflichtigen nämlich erlauben, unter angemessenen Bedingungen den gesamten aus diesem Steuerüberschuss resultierenden Forderungsbetrag zu erlangen, was voraussetzt, dass die Erstattung innerhalb einer angemessenen Frist durch eine Zahlung fluessiger Mittel oder auf gleichwertige Weise erfolgt. Auf jeden Fall darf dem Steuerpflichtigen durch die gewählte Methode der Erstattung kein finanzielles Risiko entstehen. ( vgl. Randnrn. 34, 39 und Tenor ) |
| Rechtsgebiete: | Sechste Richtlinie 77/388/EWG |
| Vorschriften: | Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 17, Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 18, |
| Stichworte: | Richtlinie 77/388 Art. 17, Richtlinie 77/388 Art. 18, Richtlinie 77/388 Art. 18 Abs. 4, Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Vorsteuerabzug - Erstattung des Überschusses - Erstattung durch die Zuteilung von Staatsanleihen - Unzulässigkeit, , (Richtlinie 77/388 des Rates, Artikel 17 und 18 Absatz 4), |
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"EUGH - 25.10.2001, C-78/00" © JuraForum.de — 2003-2012
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