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JuraForum.deUrteileEUGHUrteil vom 25.09.2003, Aktenzeichen: C-437/01 



EUGH – Aktenzeichen: C-437/01

Urteil vom 25.09.2003


Leitsatz:Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Nach Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 92/81 zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Mineralöle dürfen Mineralöle nur der Verbrauchsteuer unterliegen, wenn sie zum Verbrauch als Heiz- oder Kraftstoff bestimmt sind.

Ein Mitgliedstaat verstößt gegen seine Verpflichtungen aus dieser Vorschrift, wenn er eine Verbrauchsteuer auf Schmieröle beibehält, auch wenn diese nicht zum Verbrauch als Heiz- oder Kraftstoff bestimmt sind oder nicht als solcher zum Verkauf angeboten oder verwendet werden.

Denn Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 92/81 würde jede praktische Wirksamkeit genommen, wenn den Mitgliedstaaten erlaubt wäre, eine andere indirekte Abgabe auf Waren zu erheben, die nach dieser Bestimmung von der harmonisierten Verbrauchsteuer zu befreien sind.

( vgl. Randnrn. 29-32, 37 und Tenor )
Rechtsgebiete:Richtlinie 92/12/EWG des Rates vom 25. Februar 1992 über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren, Richtlinie 92/81/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Mineralöle in der durch die Richtlinie 94/74/EG des Rates vom 22. Dezember 1994 geänderten Fassung, Decreto legislativo Nr. 504 vom 26. Oktober 1995 (Italien)
Vorschriften:Richtlinie 92/12/EWG des Rates vom 25. Februar 1992 über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren Art. 3 Abs. 2, Richtlinie 92/81/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Mineralöle in der durch die Richtlinie 94/74/EG des Rates vom 22. Dezember 1994 geänderten Fassung Art. 8 Abs. 1 Buchst. a, Richtlinie 92/81/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Mineralöle in der durch die Richtlinie 94/74/EG des Rates vom 22. Dezember 1994 geänderten Fassung Art. 2, Decreto legislativo Nr. 504 vom 26. Oktober 1995 (Italien),
Stichworte:Steuerrecht - Harmonisierung - Verbrauchsteuern - Richtlinie 92/81 - Befreiung von nicht als Kraftstoff für Motoren oder zu Heizzwecken verwendeten Mineralölen - Besteuerung des Verbrauchs von befreiten Mineralölen - Unzulässigkeit, , (Richtlinie 92/81 des Rates, Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe a),

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