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JuraForum.deUrteileEUGHUrteil vom 25.09.1985, Aktenzeichen: 215/84 



EUGH – Aktenzeichen: 215/84

Urteil vom 25.09.1985


Leitsatz:Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1. DIE ARTIKEL 3 BUCHSTABE F , 5 , 85 UND 86 EWG-VERTRAG VERBIETEN EINE NATIONALE REGELUNG NICHT , NACH DER DIE NATIONALEN BEHÖRDEN MINDESTPREISE FÜR DEN EINZELHANDELSVERKAUF VON TREIBSTOFFEN FESTSETZEN.

2. ARTIKEL 30 EWG-VERTRAG VERBIETET EINE REGELUNG , NACH DER DIE NATIONALEN BEHÖRDEN MINDESTPREISE FÜR DEN EINZELHANDELSVERKAUF VON TREIBSTOFFEN FESTSETZEN , WENN SIE DIE MINDESTPREISE ALLEIN AUFGRUND DER ÜBERNAHMEPREISE DER INLÄNDISCHEN RAFFINERIEN BESTIMMT UND DIESE ÜBERNAHMEPREISE AN EINEN HÖCHSTPREIS BINDET , DER AUSSCHLIESSLICH AUF DER GRUNDLAGE DER SELBSTKOSTENPREISE DER INLÄNDISCHEN RAFFINERIEN BERECHNET WIRD , SOFERN DIE EUROPÄISCHEN TREIBSTOFFKURSE UM MEHR ALS 8 % VON DIESEN SELBSTKOSTENPREISEN ABWEICHEN.
Rechtsgebiete:EWG-Vertrag
Vorschriften:EWG-Vertrag Art. 3 Buchst. f, EWG-Vertrag Art. 85, EWG-Vertrag Art. 86, EWG-Vertrag Art. 30,
Stichworte:1. WETTBEWERB - GEMEINSCHAFTSRECHTLICHE VORSCHRIFTEN - NATIONALE REGELUNG DER TREIBSTOFFPREISE - VEREINBARKEIT, , ( EWG-VERTRAG , ARTIKEL 3 BUCHSTABE F , 5 , 85 UND 86 ), , 2. FREIER WARENVERKEHR - MENGENMÄSSIGE BESCHRÄNKUNGEN - MASSNAHMEN GLEICHER WIRKUNG - REGELUNG DER TREIBSTOFFPREISE - VERBOT - KRITERIEN, , ( EWG-VERTRAG , ARTIKEL 30 ),

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