JuraForum.de > Urteile > EUGH > Urteil vom 25.07.1991, Aktenzeichen: C-32/90
| Rechtsgebiete: | Richtlinie 79/112/EWG des Rates vom 18. Dezember 1978 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Etikettierung und Aufmachung von für den Endverbraucher bestimmten Lebensmitteln sowie die Werbung hierfür |
| Vorschriften: | Richtlinie 79/112/EWG des Rates vom 18. Dezember 1978 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Etikettierung und Aufmachung von für den Endverbraucher bestimmten Lebensmitteln sowie die Werbung hierfür Art. 3 Abs. 1 Nr. 4, Richtlinie 79/112/EWG des Rates vom 18. Dezember 1978 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Etikettierung und Aufmachung von für den Endverbraucher bestimmten Lebensmitteln sowie die Werbung hierfür Art. 3 Abs. 1 Nr. 7, |
| Stichworte: | 1. Mitgliedstaaten - Verpflichtungen - Durchführung der Richtlinien - Nicht bestrittene Vertragsverletzung, , (EWG-Vertrag, Artikel 169), , 2. Rechtsangleichung - Etikettierung und Aufmachung der Lebensmittel - Richtlinie 79/112 - Nationale Regelung, die die Angabe des Herstellungsdatums und des Herstellungsorts vorschreibt - Unzulässigkeit, , (Richtlinie 79/112 des Rates), |
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