JuraForum.de > Urteile > EUGH > Urteil vom 25.06.1992, Aktenzeichen: C-147/91
| Leitsatz: | Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg 1. Die Richtlinie 67/43 über die Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für selbständige Tätigkeiten auf dem Gebiet 1) der "Immobiliengeschäfte (ausser 6401)" (Gruppe aus 640 ISIC), 2) einiger "sonstiger Dienste für das Geschäftsleben" (Gruppe 839 ISIC) steht einer innerstaatlichen Regelung nicht entgegen, nach der bestimmte Tätigkeiten auf dem Gebiet der Immobiliengeschäfte Personen vorbehalten sind, die den gesetzlich geregelten Beruf des Immobilienmaklers ausüben. 2. Die Vorschriften des EWG-Vertrages über die Niederlassungsfreiheit gelten nur für Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Gemeinschaft. |
| Rechtsgebiete: | EWG-Vertrag, Richtlinie 67/43 |
| Vorschriften: | EWG-Vertrag Art. 177, Richtlinie 67/43, |
| Stichworte: | 1. Freizuegigkeit - Niederlassungsfreiheit - Freier Dienstleistungsverkehr - Nationale Regelung, die bestimmte Tätigkeiten auf dem Gebiet der Immobiliengeschäfte Personen vorbehält, die den reglementierten Beruf des Immobilienmaklers ausüben - Zulässigkeit, , (Richtlinie 67/43 des Rates), , 2. Freizuegigkeit - Niederlassungsfreiheit - Bestimmungen des Vertrages - Persönlicher Geltungsbereich, , (EWG-Vertrag, Artikel 52), |
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