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JuraForum.deUrteileEUGHUrteil vom 23.09.2004, Aktenzeichen: C-150/03 P 



EUGH – Aktenzeichen: C-150/03 P

Urteil vom 23.09.2004


Rechtsgebiete:Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften, Regelung des Präsidiums des Parlaments vom 15. März 1989 über die Einstellung der Beamten und sonstigen Bediensteten und über den Wechsel der Laufbahngruppe oder Sonderlaufbahn, Dokument des Generalsekretärs der EVP-ED-Fraktion vom Februar 2000
Vorschriften:Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften Art. 2, Regelung des Präsidiums des Parlaments vom 15. März 1989 über die Einstellung der Beamten und sonstigen Bediensteten und über den Wechsel der Laufbahngruppe oder Sonderlaufbahn Art. 8, Regelung des Präsidiums des Parlaments vom 15. März 1989 über die Einstellung der Beamten und sonstigen Bediensteten und über den Wechsel der Laufbahngruppe oder Sonderlaufbahn Art. 9, Dokument des Generalsekretärs der EVP-ED-Fraktion vom Februar 2000 Nr. 5, Dokument des Generalsekretärs der EVP-ED-Fraktion vom Februar 2000 Nr. 6,

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