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JuraForum.deUrteileEUGHUrteil vom 23.09.2003, Aktenzeichen: C-452/01 



EUGH – Aktenzeichen: C-452/01

Urteil vom 23.09.2003


Leitsatz:Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1. Nationale Vorschriften, durch die der Verkehr mit land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken verwaltungsbehördlichen Beschränkungen unterworfen ist, müssen im Fall einer Transaktion zwischen Staatsangehörigen von Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) anhand von Artikel 40 und Anhang XII dieses Abkommens beurteilt werden, die dieselbe rechtliche Tragweite wie die im Wesentlichen identischen Bestimmungen von Artikel 73b EG-Vertrag (jetzt Artikel 56 EG) aufweisen.

Aus diesen Bestimmungen ergibt sich nämlich, dass die Vorschriften, nach denen Beschränkungen des Kapitalverkehrs und die dadurch bewirkte Diskriminierung untersagt sind, in den Beziehungen zwischen den Vertragsstaaten des EWR-Abkommens - unabhängig davon, ob es sich um Mitglieder der Gemeinschaft oder der EFTA handelt - mit denen identisch sind, die das Gemeinschaftsrecht für die Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten aufstellt. Die nationalen Maßnahmen über den Erwerb von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken sind daher der Anwendung der genannten Vorschriften nicht in stärkerem Maße entzogen als im Gemeinschaftsrecht.

( vgl. Randnrn. 28, 32, Tenor 1 )

2. Artikel 73b EG-Vertrag (jetzt Artikel 56 EG) sowie die Artikel 73c, 73d, 73f und 73g EG-Vertrag (jetzt Artikel 57 EG bis 60 EG) verwehren es nicht, dass der Erwerb landwirtschaftlicher Grundstücke von der Erteilung einer vorherigen Genehmigung abhängig gemacht wird. Sie verbieten es jedoch, dass diese Genehmigung in jedem Fall versagt wird, wenn der Erwerber die betreffenden Grundstücke nicht selbst im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebes bewirtschaftet und im Betrieb seinen Wohnsitz hat.

( vgl. Randnr. 54, Tenor 2 )
Rechtsgebiete:EG-Vertrag, EWR-Abkommen
Vorschriften:EG-Vertrag Art. 73b, EG-Vertrag Art. 73c, EG-Vertrag Art. 73d, EG-Vertrag Art. 73f, EG-Vertrag Art. 73g, EWR-Abkommen Art. 40, EWR-Abkommen Anhang XII,
Stichworte:1. Freier Kapitalverkehr - Beschränkungen für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums hinsichtlich des Erwerbs land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke - Beurteilung anhand des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum - Mit den gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen übereinstimmende rechtliche Tragweite, (EG-Vertrag, Artikel 73b [jetzt Artikel 56 EG], EWR-Abkommen, Artikel 40 und Anhang XII), 2. Freier Kapitalverkehr - Beschränkungen des Grunderwerbs - Vorherige Genehmigungsregelung für den Erwerb landwirtschaftlicher Grundstücke - Zulässigkeit - Grenzen - Unzulässigkeit von Bedingungen, die einen bestimmten Wohnsitz und eine eigene Bewirtschaftung vorschreiben, (EG-Vertrag, Artikel 73b, 73c, 73d, 73f und 73g [jetzt Artikel 56 EG, 57 EG, 58 EG, 59 EG und 60 EG]),

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