JuraForum.de > Urteile > EUGH > Urteil vom 23.03.1988, Aktenzeichen: 105/87
| Stichworte: | Beamte - Dienstbezuege - Auslandszulage - Zweck - Beamter, der die Staatsangehörigkeit des Mitgliedstaats, in dem er seine Tätigkeit ausübt, nicht besitzt - Ständiger Wohnsitz am Ort der dienstlichen Verwendung vor Dienstantritt - Abwesenheit von kurzer Dauer - Keine Verursachung besonderer Belastungen und Nachteile durch die Rückkehr - Voraussetzung für die Gewährung nicht erfuellt, , ( Beamtenstatut, Anhang VII, Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a ), |
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