JuraForum.de > Urteile > EUGH > Urteil vom 23.02.1978, Aktenzeichen: 92/77
| Leitsatz: | Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg 1. DIE VERORDNUNG NR. 2498/74 DES RATES VOM 2. OKTOBER 1974 BEWIRKTE EINE ERHÖHUNG DES ANKAUFSPREISES DER BUTTER IN IRISCHEN PFUND IM SINNE VON ARTIKEL 29 DER VERORDNUNG NR. 685/69 DER KOMMISSION VOM 14. APRIL 1969 IN DER DURCH DIE VERORDNUNG NR. 2517/74 DER KOMMISSION VOM 3. OKTOBER 1974 ERGÄNZTEN FASSUNG. 2. DER BLOSSE ABSCHLUSS DER IN ARTIKEL 9 DER VERORDNUNG NR. 985/68 DES RATES ERWÄHNTEN PRIVATEN LAGERVERTRAEGE SOWIE DIE PRIVATE EINLAGERUNG GENÜGEN FÜR SICH ALLEIN NICHT , UM EINEN ANSPRUCH AUF ZAHLUNG EINER BEIHILFE IN BESTIMMTER HÖHE ZU BEGRÜNDEN. DER BERECHTIGTE ERWIRBT EINEN SOLCHEN ANSPRUCH ERST , WENN DIE IN DEN LAGERVERTRAEGEN ERWÄHNTEN BUTTERMENGEN WÄHREND EINER BESTIMMTEN MINDESTDAUER UNTER DEN IN DER VERORDNUNG NR. 685/69 FESTGELEGTEN BEDINGUNGEN IM LAGER VERBLIEBEN SIND UND UNTER DEN GEGEBENENFALLS IN DIESEN VERTRAEGEN AUFGESTELLTEN VORAUSSETZUNGEN DAS LAGER VERLASSEN HABEN. 3. DIE VERORDNUNG NR. 2517/74 DER KOMMISSION FINDET AUF LAGERVERTRAEGE ANWENDUNG , DIE VOR DEM INKRAFTTRETEN DER VERORDNUNG NR. 2498/74 DES RATES FÜR ZU DIESEM ZEITPUNKT , ALSO AM 7. OKTOBER 1974 , NOCH NICHT ORDNUNGSGEMÄSS AUSGELAGERTE BUTTERMENGEN ABGESCHLOSSEN WORDEN SIND. 4. DIE BEGRÜNDUNG EINES RECHTSETZUNGSAKTES KANN SICH NICHT NUR AUS SEINEM WORTLAUT , SONDERN AUCH AUS DER GESAMTHEIT DER RECHTLICHEN REGELUNG DES BETREFFENDEN BEREICHS ERGEBEN. 5. DIE VERORDNUNG NR. 2517/74 IST GÜLTIG. |
| Rechtsgebiete: | EWG-Vertrag, Verordnung Nr. 804/68 des Rates vom 27. Juni 1968 über die gemeinsame Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse, Verordnung Nr. 685/69 der Kommission vom 14. April 1969 über Durchführungsbestimmungen für die Interventionen auf dem Markt für Butter und Rahm |
| Vorschriften: | EWG-Vertrag Art. 177, Verordnung Nr. 804/68 des Rates vom 27. Juni 1968 über die gemeinsame Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse Art. 6, Verordnung Nr. 685/69 der Kommission vom 14. April 1969 über Durchführungsbestimmungen für die Interventionen auf dem Markt für Butter und Rahm Art. 29 Abs. 2, |
| Stichworte: | 1. LANDWIRTSCHAFT - BUTTER - ANKAUFSPREIS IN IRSICHEN PFUNDEN - ERHÖHUNG - VERURSACHUNG DURCH DIE VERORDNUNG NR. 2517/74, , 2. LANDWIRTSCHAFT - BUTTER - PRIVATE LAGERHALTUNG - BEIHILFE - ZAHLUNG - ANSPRUCH - ERWERB - VORAUSSETZUNGEN, , ( VERORDNUNG NR. 958/68 DES RATES , ARTIKEL 9, VERORDNUNG NR. 685/69 DER KOMMISSION ), , 3. LANDWIRTSCHAFT - BUTTER - PRIVATE LAGERHALTUNG - BEIHILFE - VERORDNUNG NR. 2517/74 - ANWENDUNG - BEREICH - ZEITPUNKT, , 4. HANDLUNG EINES ORGANS - RECHTSETZUNG - BEGRÜNDUNG, , 5. LANDWIRTSCHAFT - BUTTER - PRIVATE LAGERHALTUNG - BEIHILFE - VERORDNUNG NR. 2517/74 - GÜLTIGKEIT, |
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