JuraForum.de > Urteile > EUGH > Urteil vom 22.06.1994, Aktenzeichen: C-426/92
| Leitsatz: | Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg 1. Da Kontrollen, die systematisch an der Grenze des Ausfuhrmitgliedstaats durchgeführt werden, um die Zusammensetzung und die Qualität von Magermilchpulver zu überprüfen, das im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats denaturiert oder zu Mischfutter verarbeitet werden soll und aus diesem Grund beihilfefähig ist, weder in der einschlägigen Gemeinschaftsregelung ° nämlich Artikel 2 Absätze 1 und 4 der Verordnung Nr. 1624/76 in ihrer sich aus der Verordnung Nr. 1726/79 ergebenden Fassung und Artikel 10 der Verordnung Nr. 1725/79 ° vorgesehen noch durch eines der durch Artikel 36 EWG-Vertrag anerkannten Erfordernisse gerechtfertigt sind, stellen sie durch Artikel 34 EWG-Vertrag verbotene Maßnahmen gleicher Wirkung wie mengenmässige Ausfuhrbeschränkungen im Handel zwischen Mitgliedstaaten dar. Dagegen sind Grenzkontrollen mit dem gleichen Zweck zulässig, wenn sie nur stichprobenweise erfolgen. 2. Eine Gebühr, die von einem Mitgliedstaat anläßlich von Grenzkontrollen bei der Ausfuhr von Magermilchpulver, das in einem anderen Mitgliedstaat zu Mischfutter verarbeitet werden soll, erhoben wird, obwohl diese Kontrollen in den Verordnungen Nrn. 1624/76 und 1725/79 keine Grundlage haben, stellt eine nach den Artikeln 9 und 12 EWG-Vertrag verbotene Abgabe mit gleicher Wirkung wie Ausfuhrzölle dar, auch wenn sie den tatsächlichen Kosten der jeweiligen Kontrolle entspricht. |
| Rechtsgebiete: | EWG-Vertrag |
| Vorschriften: | EWG-Vertrag Art. 9, EWG-Vertrag Art. 12, EWG-Vertrag Art. 16, EWG-Vertrag Art. 34, EWG-Vertrag Art. 36, EWG-Vertrag Art. 95, |
| Stichworte: | 1. Freier Warenverkehr - Mengenmässige Ausfuhrbeschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Systematische Grenzkontrollen hinsichtlich der Zusammensetzung und der Qualität von Magermilchpulver, das in einem anderen Mitgliedstaat denaturiert oder verarbeitet werden soll und beihilfefähig ist - Kontrollen, die weder auf die einschlägige Gemeinschaftsregelung noch auf die in Artikel 36 EWG-Vertrag anerkannten Erfordernisse gestützt werden können - Unzulässigkeit - Kontrollen in Form von Stichproben - Unzulässigkeit, , (EWG-Vertrag, Artikel 34 und 36, Verordnung Nr. 1624/76 der Kommission, Artikel 2 Absätze 1 und 4 in der Fassung der Verordnung Nr. 1726/79 der Kommission, und Verordnung Nr. 1725/79, Artikel 10), , 2. Freier Warenverkehr - Zölle - Abgaben gleicher Wirkung - Erhebung einer Gebühr anläßlich systematischer Grenzkontrollen, die bei der Ausfuhr von Magermilchpulver in einen anderen Mitgliedstaat unter Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht durchgeführt werden - Unzulässigkeit, , (EWG-Vertrag, Artikel 9 und 12, Verordnungen Nrn. 1624/76 und 1725/79 der Kommission), |
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